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Startseite GastbeitragGermania ist pleite – welche Rechte haben Passagiere?
Gastbeitrag

Germania ist pleite – welche Rechte haben Passagiere?

von Hasepost 5. Februar 2019
von Hasepost 5. Februar 2019
Germania am FMO
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Die Berliner Fluggesellschaft Germania hat auf ihrer Homepage mitgeteilt, dass sie am Montag, den 04.02.2019 Insolvenz angemeldet und den Flugbetrieb mit sofortiger Wirkung eingestellt hat. Bereits Anfang Januar wurden erste Gerüchte laut, dass die Airline in wirtschaftliche Schieflage geraten ist. 

Für Passagiere stellen sich nun zwei Fragen: Sind sie betroffen? Und wenn ja, welche Rechte haben sie?

Ist Ihr Flug betroffen?

Zunächst ist zu klären, ob sie von der Einstellung des Flugbetriebes betroffen sind. Ausweislich der Homepage haben die „Germania Fluggesellschaft mbH“, ihr Schwesterunternehmen für technische Dienste, die „Germania Technik Brandenburg GmbH“, sowie die „Germania Flugdienste GmbH“ Insolvenz angemeldet und der Flugbetrieb wurde in der Nacht vom 04.02. auf den 05.02.2019 eingestellt. Nicht betroffen sind indes die Schweizer „Germania Flug AG“ und die „Bulgarian Eagle“.

Passagiere sollten also zunächst einen Blick in ihren Reiseunterlagen werfen und prüfen, wer sie befördert bzw. befördern soll. Sofern sich daraus ergibt, dass sie betroffen sind, ist weiter zu unterscheiden: Haben die Passagiere eine Pauschalreise gebucht – oder einen Direktflug bei der Gesellschaft?

Pauschalreisender oder direkt bei Germania gebucht?

Im Falle der Pauschalreise ist die Lage vergleichsweise günstig. Dann besteht der Vertrag zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter; aus diesem ergibt sich ein Anspruch auf Beförderung. Welche Airline der Veranstalter mit der Beförderung beauftragt ist nachrangig – im Zweifel muss der Veranstalter eine Ersatzbeförderungorganisieren.

Pauschalreisende sollten sich daher umgehend an ihren Reiseveranstalter wenden und die Lage klären.

Kommt es hier zu Mängeln (insb. Verspätungen oder dem ersatzlosen Ausfall eines Fluges) können die Reisende gem. § 651i BGB insbesondere Abhilfe verlangen, den Preis mindern, vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Hier kommt es auf den Einzelfall an – und auf eine gute Dokumentation (E-Mails nach Möglichkeit mit Zustellbestätigung versenden, E-Mails nicht löschen, nach Telefonaten Vermerke notieren).

Wer direkt gebucht hat, hat schlechte Karten

Wurde hingegen nur ein Flugticket direkt bei Germania gekauft, besteht jetzt kein Anspruch mehr auf eine Beförderung. In diesem Fall können Passagiere zwar theoretisch von dem Vertrag zurücktreten und ihr Geld zurückverlangen. Das Wesen einer Insolvenz ist jedoch, dass die Taschen des Schuldners recht leer sind, so dass nach derzeitiger Lage nicht mit einer Erstattung in voller Höhe zu rechnen sein dürfte. Anders könnte dies sein, wenn sich ein Investor findet, welcher der Airline wieder auf die Beine hilft. Wer also ggf. auch geringe Beträge nicht verloren geben möchte, sollte seine Ansprüche umgehend bei Germania geltend machen.

Insolvenz bedeutet nicht unbedingt das Ende

Dass eine Insolvenz nicht zwingend das Ende eines Unternehmens bedeuten muss, zeigt ein Beispiel vor der eigenen Haustür: Die Paracelsus-Kliniken hatten 2018 größere Probleme und im März eine Sanierung in Eigenverwaltung begonnen. Dank eines neuen Eigentümers konnte das Insolvenzverfahrens bereits Ende Juli 2018 wieder beendet werden. Vielleicht kann Germania das Ende ebenfalls abwehren.

Der Autor Daniel B. Jutzi ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei rechtsinformer Rechtsanwälte in Osnabrück.

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