Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Nationale Luftreinhalteprogramm kritisiert, was von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) begrüßt wurde. Der Vorwurf: Falsche Prognosen und nicht berücksichtigte Änderungen in Gesetzen und Vorschriften.
Deutsche Umwelthilfe begrüßt Urteil
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, bezeichnete das Urteil als einen „besonders guten Tag für die saubere Luft in Deutschland“. Das Urteil sei wegweisend, da es erstmals dazu geführt habe, dass „Giftstoffe an der Quelle begrenzt“ werden und die Bundesregierung zu konkreten zusätzlichen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz verurteilt werde. „Zum ersten Mal wird nun die Bundesregierung für ihre jahrelange Untätigkeit bei der Luftreinhaltung verurteilt“, so Resch.
Fehlerhafte Prognosen und nicht berücksichtigte Änderungen
Das Gericht bemängelte, dass die Prognosen, auf denen das Luftreinhalteprogramm basiert, fehlerhaft seien. So seien teilweise nicht die aktuellsten Daten verwendet und Veränderungen in der Planung der Maßnahmen nicht berücksichtigt worden. Beispielhaft nannte das Gericht den ignorierten Klimaschutz-Projektionsbericht 2023, der im August desselben Jahres erschienen war.
Unzureichende Berücksichtigung von Gesetzen und Vorschriften
Außerdem habe die Bundesregierung bei der Maßnahme „65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen“ nicht die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes in der im September 2023 beschlossenen Fassung berücksichtigt, so das Gericht. Dieses Gesetz erlaube etwa den Betrieb von Holzpelletheizungen, die zu einer stärkeren Luftverschmutzung mit Feinstaub führen.
Fehler bei der Prognose zur Kohleverstromung und Elektromobilität
Darüber hinaus kritisierte das OVG, dass die Prognose im Hinblick auf den „Beschleunigten Ausstieg aus der Kohleverstromung idealerweise bis 2030“ fehlerhaft sei. Bei der Maßnahme zur Förderung der Elektromobilität seien zudem die gestoppte staatliche Förderung für den Kauf von Elektro-Pkw und die weniger strengen Grenzwerte der Euro-7-Abgasnorm unzureichend berücksichtigt worden.
Trotz der Kritik ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen (OVG 11 A 16.20). Ausgehend von den aufgezeigten Prognosefehlern wurde die Bundesregierung allerdings dazu verpflichtet, das Luftreinhalteprogramm entsprechend zu ändern.
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