# Gericht weist Schmerzensgeldklage von Germanwings-Hinterbliebenen ab Typ: Artikel Veröffentlicht: 2026-10-06T12:02:06+02:00 Zuletzt aktualisiert: 2026-10-06T12:02:10+02:00 Kanonische URL: https://hasepost.de/gericht-weist-schmerzensgeldklage-von-germanwings-hinterbliebenen-ab-763651/ Kategorie: Deutschland & die Welt --- Das Landgericht Braunschweig hat die Klage von 30 Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes von 2015 auf zusätzliches Schmerzensgeld abgewiesen. Die Kläger hatten bis zu 110.000 Euro pro Person von der Bundesrepublik gefordert. Sie warfen den Behörden vor, die Flugtauglichkeit des Copiloten nicht ausreichend überwacht zu haben. ## Absturz mit 150 Toten in den französischen Alpen Am 24. März 2015 war eine Germanwings-Maschine auf dem Flug von Barcelona nach Düsseldorf in den Alpen abgestürzt. Alle 150 Insassen, darunter 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder, starben. Ermittlungen ergaben, dass der Copilot das Flugzeug absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte. ### Richterin rät zu Klage gegen Fluggesellschaft Bereits zu Beginn des Verfahrens hatte das Gericht den Klägern wenig Hoffnung auf Erfolg gemacht. Die Richterin erklärte, die Ansprüche sollten eher gegen die Fluggesellschaft geltend gemacht werden. Der Prozess fand in Braunschweig statt, da das Luftfahrt-Bundesamt dort seinen Sitz hat. --- Quelle: HASEPOST – Die Zeitung für Osnabrück