# Gericht weist Klage von Ex-OB Griesert gegen Mehrfamilienhaus ab Datum: 26.02.2026 13:57 Kategorie: Aktuell URL: https://hasepost.de/gericht-weist-klage-von-ex-ob-griesert-gegen-mehrfamilienhaus-ab-685996/ --- Ein jahrelanger Streit um ein Bauvorhaben in Osnabrück-Lüstringen ist vorerst entschieden: Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klage gegen die Genehmigung eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten abgewiesen. Damit darf das umstrittene Projekt nach aktueller Rechtslage umgesetzt werden – auch wenn das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. ## Gericht sieht keine Verletzung von Nachbarrechten Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück kam nach mündlicher Verhandlung zu dem Ergebnis, dass die erteilte Baugenehmigung rechtmäßig ist. Geklagt hatte Wolfgang Griesert, ehemaliger Stadtbaurat sowie Ex-Oberbürgermeister der Stadt Osnabrück, der sich gegen das Bauvorhaben in seiner Nachbarschaft gewandt hatte. Nach Auffassung des Gerichts verletzt die Genehmigung den Kläger nicht in eigenen Rechten. Entscheidend war dabei die Frage, ob so genannte nachbarschützende Vorschriften des Bauplanungs- oder Bauordnungsrechts betroffen sind. Dies verneinte die Kammer. Auch mehrere Einwände des Klägers konnten das Gericht nicht überzeugen. Weder aus einem behaupteten Verstoß gegen die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse noch aus einer genehmigten Überschreitung der Sockelhöhe lasse sich eine eigene Rechtsverletzung ableiten. Beide Regelungen hätten in diesem Fall keine nachbarschützende Funktion. Wolfgang Griesert und der HASEPOST-Hase (Archivbild von der Maiwoche 2017). ### Keine erdrückende Wirkung, Abstände eingehalten Auch weitere Kritikpunkte hielten der juristischen Prüfung nicht stand. So komme weder der festgelegten Baulinie noch der Geschossflächenzahl eine drittschützende Wirkung zu. Zudem sah das Gericht keine Hinweise auf einen Verstoß gegen das so genannte Rücksichtnahmegebot – selbst dann nicht, wenn mehrere Befreiungen für das Bauprojekt zusammen betrachtet würden. Nach Überzeugung der Kammer werden die vorgeschriebenen Grenzabstände eingehalten. Ebenso entfalte das geplante Gebäude keine „erdrückende Wirkung“ auf das Nachbargrundstück. Unzumutbare Einsichtsmöglichkeiten entstünden ebenfalls nicht. ### Langer Rechtsstreit mit mehreren Etappen Der Kläger war bereits zuvor im Eilverfahren vor derselben Kammer gescheitert. Ein anschließendes Beschwerdeverfahren vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht wurde später nach Rücknahme der Beschwerde eingestellt. Dennoch verfolgte er sein Anliegen im Hauptsacheverfahren weiter – nun ohne Erfolg. ### Urteil noch nicht rechtskräftig Endgültig abgeschlossen ist der Rechtsstreit allerdings noch nicht. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats nach Zustellung kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht gestellt werden. Ob der Konflikt um das Bauprojekt damit tatsächlich endet oder in die nächste juristische Runde geht, dürfte sich somit erst in den kommenden Wochen entscheiden. --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück