Das Londoner Gericht hat entschieden, dass Julian Assange, der Gründer von Wikileaks, vorerst nicht an die USA ausgeliefert wird. Assange erhält die Möglichkeit, gegen seine Auslieferung Berufung einzulegen, sofern das Vereinigte Königreich und die USA nicht innerhalb von drei Wochen angemessene Zusicherungen zu mehreren offenen Fragen geben können.
Auslieferung vorerst gestoppt
In einer Entscheidung, die am Dienstag bekannt gegeben wurde, hat das zuständige Gericht in London entschieden, dass Julian Assange vorerst nicht an die USA ausgeliefert werden darf. Vielmehr sollte Assange die Erlaubnis erhalten, gegen seine Auslieferung Berufung einzulegen – allerdings nur unter der Bedingung, dass das Vereinigte Königreich und die USA innerhalb von drei Wochen keine „angemessenen Zusicherungen“ zu den Fragen geben können, zu denen die Berufung vorläufig zugelassen wurde.
Klärungsbedürftige Fragen
Zu den offenen Fragen, die noch geklärt werden müssen, gehört unter anderem, ob Assange sich auf den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung berufen kann, der die Redefreiheit schützt. Des Weiteren muss abgeklärt werden, ob Assange in den USA die Todesstrafe droht. Für weitere Anhörungen ist eine Sitzung im Mai angesetzt.
Mögliche Folgen einer Ablehnung
Wäre Assange die Erlaubnis zur Berufung direkt verweigert worden, wäre eine Auslieferung an die USA innerhalb weniger Tage möglich gewesen. Als letzte Instanz hätte er nur noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen können.
Assange im Visier der US-Justiz
In den USA steht Assange bereits seit circa 2010 im Fokus der Justiz. Er soll über seine Plattform Wikileaks Staatsgeheimnisse veröffentlicht haben, was er nicht leugnet, jedoch als legitim erachtet. Hierbei ging es unter anderem um Dokumente, die Kriegsverbrechen und Korruption beweisen sollen. Laut Informationen drohen Assange in den USA bis zu 175 Jahre Haft.
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