# Gericht stoppt Milka-Schrumpftafeln wegen versteckter Füllmengenreduzierung Datum: 13.05.2026 11:09 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/gericht-stoppt-milka-schrumpftafeln-wegen-versteckter-fuellmengenreduzierung-712301/ --- Die neuen Milka-Schokoladentafeln mit weniger Inhalt und nahezu identischer Verpackung verstoßen nach einem Urteil des Landgerichts Bremen gegen das Wettbewerbsrecht. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg, die dem Hersteller Mondelez vorwirft, die Füllmenge reduziert zu haben, ohne ausreichend deutlich darauf hinzuweisen. ## Landgericht Bremen sieht Wettbewerbsrecht verletzt Das Landgericht Bremen entschied am Mittwoch, dass die neuen 90-Gramm-Tafeln von Milka in der aktuellen Aufmachung gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Die Verpackung und das Design der 90-Gramm-Tafeln seien identisch mit denen der bisherigen 100-Gramm-Tafeln, obwohl Milka-Hersteller Mondelez die Tafel selbst unmerklich rund einen Millimeter dünner gemacht habe. Ein deutlicher Hinweis auf die Reduzierung des Inhalts fehle, kritisierte die Verbraucherzentrale Hamburg. Zwar stehe die neue Nennfüllmenge des Produkts klein auf der Vorderseite der Verpackung, doch werde diese Angabe nach Darstellung der Verbraucherschützer oft von den Laschen der Kartons in den Supermarktregalen verdeckt. Nach Auffassung des Gerichts reicht diese Kennzeichnung nicht aus, um die Veränderung der Füllmenge für Kundinnen und Kunden transparent zu machen. ### Verbandsklage der Verbraucherzentrale Hamburg Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg, die in der Gestaltung der neuen Tafeln eine Irreführung der Verbraucher sieht. Sie bemängelte insbesondere, dass sich für Käuferinnen und Käufer auf den ersten Blick kaum erkenne, dass der Inhalt reduziert wurde, während Verpackung und Design nahezu unverändert blieben. Mondelez kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. ### Forderungen an den Gesetzgeber Die Verbraucherzentrale Hamburg nahm das Urteil zum Anlass, die Bundesregierung zu Nachbesserungen aufzufordern. In einer Erklärung hieß es: „Unserer Auffassung nach sollten Hersteller vom Gesetzgeber zu verbindlichen Vorgaben bei schrumpfenden Packungsinhalten verpflichtet werden. Wir fordern einen Warnhinweis für Produkte mit verringerter Füllmenge für mindestens sechs Monate“, erklärten die Verbraucherschützer. Weiter forderte die Verbraucherzentrale Hamburg: „Auch die Packungsgröße muss bei weniger Inhalt entsprechend kleiner werden. Unternehmen wie Mondelez nutzen die Gesetzeslücke schamlos aus.“ ✨ mit KI bearbeitet --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück