HASEPOST
 
HASEPOST

Gericht erlaubt strafrechtliche Verfolgung von Donald Trump wegen Kapitol-Angriff

Ein US-Bundesberufungsgericht hat entschieden, dass der ehemalige US-Präsident Donald Trump strafrechtlich verfolgt werden darf in Bezug auf seine Rolle beim Angriff auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021. Diese Entscheidung widerspricht Trumps Argumenten und seinen Anwälten, dass er immun gegen eine strafrechtliche Untersuchung sei, da er im Rahmen seiner Funktion als Präsident gehandelt habe.

Gerichtsurteil: Trump kann strafrechtlich verfolgt werden

In einer kürzlich getroffenen Entscheidung eines US-Bundesberufungsgerichts wird festgestellt, dass der ehemalige Präsident Donald Trump nun strafrechtlich verfolgt werden kann. Trump und seine Anwälte hatten argumentiert, dass er in seiner Rolle als Präsident gehandelt habe und daher gegen eine strafrechtliche Untersuchung immun sei.

Das Gericht entschied jedoch anders: Trump ist „zum Bürger Trump“ geworden, mit allen Verteidigungsmöglichkeiten, die ein anderer Angeklagter hat. „Aber jegliche Immunität der Exekutive, die ihn während seiner Amtszeit als Präsident geschützt haben mag, schützt ihn nicht mehr vor dieser Strafverfolgung“, so das Gericht in seiner einstimmigen Entscheidung.

Mögliche Berufung und Rolle des Obersten Gerichtshofs

Trotz der Entscheidung des Berufungsgerichts besteht für Trump die Möglichkeit, Berufung beim Obersten Gerichtshof einzulegen. Drei der neun Richter des Gerichtshofs wurden von Trump selbst ernannt, drei weitere von anderen früheren Präsidenten, die seiner Partei angehörten.

Sonderermittler und Anklagepunkte

US-Justizminister Merrick Garland hat Jack Smith als Sonderermittler für Untersuchungen zu Trumps Umgang mit Verschlusssachen und zu seiner Rolle beim Angriff auf das Kapitol ernannt. Trump wird in der 45-seitigen Anklageschrift eine Verschwörung zum Betrug der Vereinigten Staaten, eine Verschwörung zur Behinderung der Beglaubigung des Wahlsieges von Präsident Joe Biden und eine Verschwörung gegen das Wahlrecht vorgeworfen.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion