# Gericht erklärt Grenzkontrollen Luxemburg–Deutschland für rechtswidrig Datum: 27.04.2026 12:49 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/gericht-erklaert-grenzkontrollen-luxemburg-deutschland-fuer-rechtswidrig-706876/ --- Das Verwaltungsgericht Koblenz hat eine Identitätskontrolle der Bundespolizei an der luxemburgisch-deutschen Grenze für rechtswidrig erklärt. Ein Reisender hatte gegen die im Juni 2025 erfolgte Kontrolle geklagt und sich dabei auf Verstöße gegen den Schengener Grenzkodex berufen. Die Richter stuften die Verlängerung der Binnengrenzkontrollen an der luxemburgisch-deutschen Grenze im betreffenden Zeitraum als unionsrechtswidrig ein. Gegen die Entscheidung ist die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen. ## Reisender wehrt sich gegen Kontrolle auf Autobahnrastplatz Der Kläger war im Juni 2025 mit einem Linienbus von Luxemburg nach Saarbrücken unterwegs, als er von der Bundespolizei auf einem Rastplatz an der Bundesautobahn 8 einer verdachtsunabhängigen Identitätskontrolle unterzogen wurde. Er wandte sich anschließend mit einer Klage gegen diese Maßnahme. Zur Begründung führte er an, die Grenzkontrollen verstießen gegen den Schengener Grenzkodex, da die Bundesrepublik Deutschland deren Wiedereinführung und Verlängerung nicht ausreichend begründet habe. Die Richter des Verwaltungsgerichts Koblenz folgten dieser Argumentation und stellten fest, dass die Identitätsfeststellung am Grenzübergang rechtswidrig war. Nach den einschlägigen Vorschriften dürfe die Bundespolizei zwar die Identität einer Person zur Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs feststellen, dies gelte jedoch nur, wenn die Binnengrenzkontrollen unionsrechtskonform wiedereingeführt oder verlängert worden seien. Die Verlängerung der Binnengrenzkontrollen an der luxemburgisch-deutschen Grenze im Zeitraum vom 16. März 2025 bis zum 15. September 2025 sei jedoch unionsrechtswidrig gewesen. ### Gericht sieht Voraussetzungen des Schengener Grenzkodexes nicht erfüllt Nach Artikel 25 des Schengener Grenzkodexes ist einem Mitgliedstaat die Wiedereinführung oder Verlängerung von Binnengrenzkontrollen nur unter außergewöhnlichen Umständen erlaubt, wenn die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit ernsthaft bedroht ist. Die Beklagte habe ihren Beurteilungsspielraum verletzt, da sie die Bedrohungslage nicht auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage bewertet habe. Zudem habe sie nicht ausreichend dokumentiert, dass es sich um eine plötzliche Entwicklung handele, die eine Verlängerung der Kontrollen rechtfertige. Gegen das Urteil wurde die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen. ✨ mit KI bearbeitet --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück