# Gericht entscheidet über Milka-Schokolade Datum: 13.05.2026 11:03 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/gericht-entscheidet-ueber-milka-schokolade-712198/ --- Verbraucherschützer klagen gegen Milka wegen verdeckter Preiserhöhung durch kleinere Tafeln. Das Landgericht Bremen fällt heute ein Urteil im Streit um die Milka-Schokolade. Die Verbraucherzentrale Hamburg wirft dem Hersteller Mondelēz vor, Verbraucher durch eine verdeckte Preiserhöhung zu täuschen. Die Milka-Tafeln wiegen seitdem nur noch 90 statt 100 Gramm, während der Preis von 1,49 auf 1,99 Euro gestiegen ist. Die Verpackung sei nahezu unverändert geblieben, sodass die Änderung für Kunden kaum erkennbar sei, wie der Spiegel berichtet. Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass die Tafel lediglich einen Millimeter dünner geworden sei, was für Verbraucher kaum wahrnehmbar ist. ## Mondelēz wehrt sich gegen Klagen zu Mogelpackungen Die Organisation hat daher wegen unlauteren Wettbewerbs geklagt. Mondelēz weist die Vorwürfe zurück und argumentiert, dass das Gewicht klar auf der Verpackung zu erkennen sei. Zudem habe man Kunden über soziale Medien und die Website informiert. Der Hersteller begründet die Änderung mit gestiegenen Kosten in der gesamten Lieferkette. Das Gericht hat bereits angedeutet, dass es der Argumentation der Verbraucherschützer folgen könnte. ### Richter nennt Milka-Tafel eine relative Mogelpackung Der Vorsitzende Richter bezeichnete die neue Milka-Tafel als ‚relative Mogelpackung‘. Ein ähnliches Phänomen, bei dem Produkte weniger Inhalt bei gleichem oder höherem Preis bieten, wird als ‚Shrinkflation‘ bezeichnet. Die Verbraucherzentrale Hamburg führt eine Liste mit über 1000 solcher Fälle, wobei häufig Markenprodukte und Süßwaren betroffen sind. Ein Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale könnte eine abschreckende Wirkung auf andere Hersteller haben. Sollte eine der Seiten das Urteil nicht akzeptieren, kann der Streit in höheren Instanzen weitergeführt werden. ### Verbraucherschützer fordern klare Regeln bei Mengenreduktion Die Verbraucherschützer hoffen auf eine klare Entscheidung, die Hersteller dazu verpflichtet, solche Änderungen deutlich sichtbar zu machen. Das Urteil wird mit Spannung erwartet, da es weitreichende Folgen für die Kennzeichnung von Produkten haben könnte. Die Verbraucherzentrale fordert verbindliche Regeln, die Hersteller verpflichten, Mengenreduktionen mindestens sechs Monate lang sichtbar auf der Verpackung zu kennzeichnen. Zudem soll die Packungsgröße entsprechend kleiner werden, um Verbraucher nicht zu täuschen. ✨ mit KI bearbeitet --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück