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Gericht bestätigt Urteil wegen Hetzpostings gegen Grüne

Das Bayerische Oberste Landesgericht (ObLG) hat die Revision gegen ein Urteil des Amtsgerichts Kulmbach abgewiesen, bei welchem ein Mann wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, nachdem er auf Facebook Hass gegen die Grünen verbreitet hatte. Dies berichtet die “Welt am Sonntag”.

Urteil des Amtsgerichts bleibt bestehen

Wie die “Welt am Sonntag” berichtet, hat das Bayerische Oberste Landesgericht (ObLG) die Revision gegen ein Urteil des Amtsgerichts Kulmbach abgewiesen. Ein 62-Jähriger wurde vom Amtsgericht wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt. Der Mann hatte auf seiner Facebook-Seite eine Grafik geteilt, auf der zu lesen war: “Der Nazi von heute ist nicht braun, sondern grün!!! Grünes Reich – Sein Holocaust ist der Mord am eigenen Volk”.

Aggressive Emotionalisierung der Bevölkerung

In der Urteilsbegründung des Kulmbacher Amtsgerichts, welche das Bayerische Oberste Landesgericht unangefochten ließ, wurde betont, dass das Bild suggeriere, es erfolge durch die Grünen eine NS-Unrechtsherrschaft. Dies würde “die Bevölkerung aggressiv emotionalisieren und eine Handlungsbereitschaft zu einem Kampf gegen die Partei wecken”. Diese Agitation könnte “dazu motivieren und auch legitimieren, gegen den Verursacher der Verbrechen vorzugehen”. Weiterhin wird argumentiert, dass die Hemmschwelle bezüglich Gewalttaten durch diese Emotionalisierung gesenkt werde.

Risiko für gewaltsame Ausschreitungen

Das Gericht führte außerdem aus, dass in der gegenwärtig angespannten politischen Lage die Rechtfertigung, einen vermeintlich erneuten Holocaust verhindern zu müssen, geeignet sei, als “geistige Brandbeschleunigung” zu wirken. Dies erhöhe die Gefahr gewaltsamer Ausschreitungen und stelle somit eine Gefährdung des Friedens dar. Der Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, betonte gegenüber der “Welt am Sonntag”, dass die Entscheidungen auch dem Schutz von Politikern dienten: “Der Post des Angeklagten liefert eine moralische Rechtfertigung für all jene, die sich politischen Entscheidungen notfalls mit Gewalt entgegenstellen wollen.”

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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