Im Fall der potenziellen Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange an die USA entsteht eine Meinungsverschiedenheit über die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens. Während einige betonen, dass eine Auslieferung den Journalismus insgesamt treffen würde, verteidigt der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), Gerhard Schindler, die Rechtsstaatlichkeit von Großbritannien und den USA.
Aussagen zur Rechtsstaatlichkeit des Falles
Gerhard Schindler, ehemaliger Präsident des BND, äußerte Unverständnis über die Skepsis gegenüber der Rechtsstaatlichkeit der USA und Großbritanniens. In einem Gespräch mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ sagte er: „Mir ist unklar, woher wir die Arroganz nehmen, an der Rechtsstaatlichkeit der USA und Großbritanniens zu zweifeln. Seine Auslieferung wäre daher keine Katastrophe, sondern das Ergebnis eines transparenten und rechtsstaatlichen Verfahrens.“
Andere Stimmen zum Rechtsverständnis
Das Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, Konstantin von Notz (Grüne), hingegen mahnte die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards an. Er betonte: „Sowohl die Außenministerin als auch die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung haben wiederholt gegenüber unseren Partnern in Großbritannien und den USA deutlich gemacht, dass wir ein anderes Rechtsverständnis als die USA haben, was die Bedeutung der Pressefreiheit in diesem konkreten Fall angeht.“
Auswirkungen auf den Journalismus
Wikileaks-Mitbegründer Daniel Domscheit-Berg äußerte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ seine Sorge um die Auswirkungen des Falles auf die journalistische Arbeit. „Denn wir hatten bei unserer Arbeit immer sehr klare rote Linien, dazu gehörte die Anstiftung zum Verrat oder zum Hacking. Und ich halte Julian für zu schlau, um diese roten Linien überschritten zu haben.“ Sollte Assange ausgeliefert werden, würde dies den Journalismus insgesamt treffen.
Der Prozess um die Auslieferung von Assange wird derzeit in London verhandelt und eine Entscheidung steht kurz bevor. Assange droht in den USA bei einer Auslieferung ein Urteil von bis zu 175 Jahren Haft.
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