Der scheidende Gema-Vorsitzende Harald Heker plädiert für weitere Preiserhöhungen bei Musikstreamingdiensten, um das Niveau der Ausgaben für Musik zu steigern und die Urheber angemessen zu entlohnen. Darüber hinaus kommentiert er die jüngsten Diskussionen um Musiklizenzen für Volksfeste und Weihnachtsmärkte sowie die Auswirkungen der künstlichen Intelligenz (KI) auf die Musikindustrie und das Musikschaffen.
Notwendigkeit von Preiserhöhungen bei Streamingdiensten
Harald Heker fordert, dass die Musikstreamingdienste ihre Preise erhöhen sollten. „Dass wir seit dem Start der Streamingdienste bis vor Kurzem fast keine Preiserhöhungen hatten und bei Spotify weiter auf eine solche warten“, geht laut Heker „massiv“ zu Lasten der Urheber. Daher hält er die jüngsten Preiserhöhungen für absolut berechtigt und vermutet, dass sie nur der Anfang sein könnten. Obwohl das Streaming vieles verbessert habe, liegen laut Heker die Ausgaben für Musik noch immer unter dem Niveau aus der Hochzeit der CD.
Kontroverse um Musiklizenzen für Volksfeste und Weihnachtsmärkte
Zugleich verteidigt der Gema-Chef die Rolle der Verwertungsgesellschaft im Streit um Gebühren für Musiknutzung auf Volksfesten und Weihnachtsmärkten. Heker kritisiert, dass neue Betreiber oftmals die Kosten für Musik in ihrem Budget vergessen hätten. Er enthüllt auch, dass die Gema in einigen Fällen feststellte, dass die tatsächliche Größe der Veranstaltungsfläche nicht korrekt gemeldet wurde. Wenn eine Veranstaltung plötzlich doppelt so groß ist wie ursprünglich angemeldet, erhöhen sich natürlich die Kosten. Er betont jedoch, dass die Gema bereits vor Monaten mit den meisten Weihnachtsmarktveranstaltern Verträge für dieses Jahr abgeschlossen habe, „und das völlig geräuschlos“.
Einfluss der KI auf die Musikindustrie
Mit Blick auf die Entwicklungen im Bereich der generativen KI sieht Heker keinen Grund, daran zu zweifeln, dass diese die Musikindustrie und das Musikschaffen erheblich verändern wird. Fragen wie die Anerkennung von künstlich geschaffenen Werken und die angemessene Beteiligung der Urheber bei der Nutzung ihrer Werke zu Trainingszwecken von KI stehen im Vordergrund seiner Überlegungen. Er betont dabei: „dass die Urheber angemessen beteiligt werden müssen, wenn ihre Werke zu Trainingszwecken von KI genutzt werden und daraus neue Geschäftsmodelle entstehen“.