# Geldstrafe für Christian B. wegen Beleidigung Typ: Artikel Veröffentlicht: 2026-10-13T13:16:42+02:00 Zuletzt aktualisiert: 2026-10-13T13:16:42+02:00 Kanonische URL: https://hasepost.de/geldstrafe-fuer-christian-b-wegen-beleidigung-766258/ Kategorie: Deutschland & die Welt --- Landgericht Oldenburg verurteilt Hauptverdächtigen im Fall Maddie Das Landgericht Oldenburg hat Christian B. wegen der Beleidigung eines Sanitäters zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt. Zusätzlich muss der 49-Jährige die Verfahrenskosten tragen, wie der NDR und die Tagesschau berichten. Der Vorsitzende Richter betonte, es handele sich ausschließlich um eine Beleidigung. Christian B. hatte in der Berufungsverhandlung ein Geständnis abgelegt und eingeräumt, den Sanitäter im Oktober 2023 in der Justizvollzugsanstalt Oldenburg als „Hurensohn“ beschimpft zu haben. Über seinen Verteidiger Friedrich Fülscher äußerte er Bedauern für sein Verhalten. ## Berufung führt zu milderer Strafe Ursprünglich war Christian B. im Dezember 2024 vom Amtsgericht Oldenburg zu sechs Wochen Haft wegen Beleidigung verurteilt worden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, da sie die Strafe als zu milde bzw. zu hart ansahen. Das Landgericht entschied sich nun für eine mildere Sanktion, wie die Allgemeine Zeitung und die Welt bestätigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. ### Sexualstraftäter bleibt unter Beobachtung Zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Beleidigung verbüßte Christian B. eine mehrjährige Haftstrafe wegen schwerer Vergewaltigung. Der Hauptverdächtige im Fall des verschwundenen britischen Mädchens Madeleine McCann wird weiterhin rund um die Uhr observiert und trägt eine Fußfessel. Anfang 2027 soll am Bundesgerichtshof ein Revisionsverfahren zu Vorwürfen schwerer Sexualstraftaten beginnen, wie der NDR berichtet. Das Landgericht Braunschweig hatte B. 2024 von diesen Vorwürfen freigesprochen, da keine ausreichenden Beweise vorlagen. ### Verteidiger betont Wiedereingliederungsbemühungen Christian B. erschien persönlich zur Verhandlung und zeigte sich kooperativ. Sein Verteidiger betonte, der Angeklagte bemühe sich ernsthaft um Wiedereingliederung, was jedoch durch das ständige Einschreiten der Justiz erschwert werde. Britische Medien spekulieren unterdessen über eine mögliche Auslieferung von Christian B. an Großbritannien, was die Staatsanwaltschaft Braunschweig jedoch zurückweist, wie die Tagesschau mitteilt. --- Quelle: HASEPOST – Die Zeitung für Osnabrück