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GEG-Formulierungshilfe: Ölheizungseinbau mancherorts bis 2026 noch möglich, aber mit Einschränkungen

(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Eigentümer von bestehenden Häusern dürfen weiterhin herkömmliche Öl- oder Gasheizungen einbauen. 
Eigentümer von bestehenden Häusern sollen auch nach dem 1. Januar 2024 noch bis zum 30. Juni 2026 weiter herkömmliche Öl- oder Gasheizungen einbauen können, wenn in ihrer Kommune mehr als 100.000 Einwohner gemeldet sind. Das geht aus einer Formulierungshilfe des Bundeswirtschaftsministeriums für die Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG) hervor, über die die “Rheinische Post” berichtet.

Erleichterungen für kleinere Städte

Für kleinere Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern gelten dem neuen GEG zufolge etwas längere Fristen. In diesen Städten können bis zum 30. Juni 2028 Heizungsanlagen eingebaut und betrieben werden, die nicht den Anforderungen des Paragrafen 71 Absatz 1 des GEG entsprechen. Dieser Paragraf sieht vor, dass ab 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung in Bestandsgebäuden zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollte.

Druck der FDP führt zu Entschärfung der Regelungen

Die strenge Regelung wurde auf Druck der FDP in den Koalitionsverhandlungen entschärft, um die Vorgaben besser an die Fristen der kommunalen Wärmeplanung anzupassen. Die Formulierungshilfe sieht vor, dass wenn in einer größeren Kommune bereits vor Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorliegt, der Anschluss eines Hauses an das Fernwärmenetz oder ein neues Wasserstoffnetz ermöglicht wird. In diesem Fall muss die Heizung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Gebietsausweisung auf eine klimafreundliche Heizung umgestellt werden.

Beratungspflicht für Hauseigentümer

Die Formulierungshilfe enthält außerdem eine vereinbarte Beratungspflicht für Hauseigentümer, die nach Januar 2024 eine herkömmliche Heizung einbauen wollen. Vor dem Einbau und der Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, muss eine Beratung erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender CO2-Bepreisung, hinweist.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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