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Geflügelpest in Badbergen – 12.000 Puten getötet und Sperrzone errichtet

Puten (Symbolbild)

Nach einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Stall in Badbergen wurden 12.000 Puten getötet. Außerdem wurde eine Sperrzone um den Betrieb errichtet. 

In einem Geflügelbestand in Badbergen wurde am heutigen Montag, 15. November, der Ausbruch der Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza) festgestellt. In dem betroffenen Bestand wurden rund 12.000 Puten gehalten. Mit der Tötung des Bestandes wurde am Montag begonnen. Die Kadaver werden anschließend von der dafür zuständigen Tierkörperbeseitigungsanstalt übernommen; durch die Verarbeitung wird der Erreger, das hochpathogene Aviäre Influenzavirus, inaktiviert. Zudem wird die betroffene Tierhaltung gereinigt und desinfiziert. Durch epidemiologische Ermittlungen und Untersuchungen soll nun aufgeklärt werden, wie es zum Eintrag des Erregers gekommen sein kann und ob es Kontaktbestände gibt, die möglicherweise ebenfalls von der Seuche betroffen sein können.

Sperrzone um Betrieb

Zum Schutz vor der Geflügelpest erlässt der Landkreis eine Allgemeinverfügung mit Maßnahmen, die für Vogelhaltungen in einer Sperrzone gelten. Die Sperrzone setzt sich aus einer inneren Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) von mindestens drei Kilometer Radius und einer Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) von mindestens zehn Kilometer Radius um den betroffenen Betrieb zusammen. Die Verfügung wird auf der Internetseite des Landkreises Osnabrück www.landkreis-osnabrueck.de eingestellt und ist dann unter der Rubrik Verwaltung – Bekanntmachungen zu finden. Dort wird auch die Sperrzone detailliert dargestellt, für die die Schutzmaßnahmen bis zu deren Aufhebung gelten: Sowohl für Nutztiere als auch für Heim-Hobbytiere gilt im Zehn-Kilometer-Radius eine Stallpflicht. Vermehrte Krankheits- und Todesfälle müssen dem Veterinärdienst gemeldet werden. Das Verbringen von Vögeln, Eiern, Fleisch, Fleischerzeugnissen, Gülle, Mist, Einstreu, Federn ist eingeschränkt. Es sind Hygienemaßnahmen zu beachten. Der Landkreis Osnabrück hofft, dass es sich um einen Einzelfall handelt und dass es zu keiner weiteren Verbreitung des Erregers gekommen ist.

Flächendeckende Stallpflicht in der Region?

Zunächst gilt die Stallpflicht nur für Geflügelbestände in der Sperrzone (inneren Schutzzone und Überwachungszone), die auf Grund des Ausbruchs der Geflügelpest in dem Putenbestand eingerichtet wird. Darüber hinaus wird aktuell von einer Anordnung der Stallpflicht abgesehen. Grundlage für die Entscheidung zur Stallpflicht ist eine Risikobewertung des Landkreises. Dabei wird bewertet, ob die Gefährdung der Geflügelbestände durch möglicherweise infizierte Wildvögel beispielsweise durch virushaltigen Kot so groß ist, dass die Aufstallung zum Schutz vor der Seuche erforderlich ist und die damit verbundenen Einschränkungen und Nachteile für die Tiere und Tierhaltungen in Kauf genommen werden müssen. Der aktuelle Geflügelpestfall trat in einem Bestand auf, in dem die Tiere ausschließlich im Stall gehalten wurden. Die Anordnung der Stallpflicht hätte an dem Auftreten dieses Falles sehr wahrscheinlich nichts geändert.

Mehr Fälle der Vogelseuche in Deutschland

Das Geflügelpestgeschehen nimmt deutschlandweit mit Beginn winterlicher Temperaturen und dem aktuell stattfindenden Vogelzug wieder an Fahrt auf. Die aktuelle Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts vom 26. Oktober stuft das Risiko einer Ausbreitung des Geflügelpesterregers bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland als hoch ein. Tatsächlich treten nun vermehrt Geflügelpestfälle bei Wildvögeln und beim Geflügel in Deutschland auf. Für das Gebiet von Stadt und Landkreis Osnabrück ist aktuell jedoch nicht erkennbar, dass die Wildvögel massiv von der Geflügelpest betroffen sind. Auch im vergangenen Winter wurde – anders als beispielsweise in der Küstenregion – bei keinem Wildvogel aus dem Gebiet von Stadt und Landkreis Osnabrück Geflügelpest nachgewiesen. Aufgrund der geographischen Lage des Landkreises Osnabrück im Südwesten Niedersachsens besteht zu den bisherigen Ausbrüchen im Wildvogelbestand seit Anfang Oktober 2021 keine unmittelbare räumliche Nähe. Zudem befinden sich im Landkreis so gut wie keine großflächigen Gewässer/Wasserwege, die als stark frequentierte Rastbereiche für ziehendes Wassergeflügel bekannt sind.

Schutz der Vögel

Die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen wird als wirksamstes Instrument gesehen, um die Ausbreitung der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen zu verhindern. Dazu gehört durchaus auch die freiwillige Reduktion von Kontakten zwischen Geflügel und Wildvögeln und deren Ausscheidungen. Futterlager und Einstreulager sollten vor Wildvögeln geschützt werden, so dass dort kein Wildvogelkot hinterlassen werden kann. Die Aufstallung kann auch freiwillig erfolgen. Dies bietet sich etwa für Geflügelhaltungen mit gut ausgestatteten Schutzvorrichtungen an, in denen die Tiere geschützten Auslauf haben mit einem geschlossenen, vogelkotdichten Dach und Seitenwände, die so dicht sind, dass Vögel nicht hineingelangen können. Beim Betreten der Stallungen sollte das Schuhwerk gewechselt werden, so dass kein Wildvogelkot in den Tierbereich eingetragen wird. Der Zugang von Geflügel zu Fließgewässern und Teichen, zu denen auch Wildvögel Zugang haben, sollte unterbunden werden. Die Risikobewertung des Landkreises wird regelmäßig angepasst und dabei erneut über die Notwendigkeit der Stallpflicht entschieden


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