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GdP zweifelt an Notwendigkeit des Bundes-Polizeibeauftragten

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) äußert Zweifel an der Notwendigkeit des neuen Polizeibeauftragten des Bundes, Uli Grötsch (SPD). Sie behauptet, es gebe ausreichend Möglichkeiten, um mutmaßliches Fehlverhalten von Polizeiangehörigen zu melden und zu untersuchen. Grötsch widerspricht diesen Bedenken und betont die Rolle seines Amtes bei der Stärkung der Polizei gegen rechtsextreme und russische Einflussnahme.

GdP sieht Amt des Polizeibeauftragten kritisch

Jochen Kopelke, Vorsitzender der GdP, äußerte gegenüber der „Rheinischen Post“: „Die Polizei ist immer professionell und transparent mit etwaigem Fehlverhalten oder Beschwerden umgegangen. Von daher sieht die GdP das nunmehr eingeführte Amt mit Skepsis.“ Er betonte zudem, dass bereits jetzt die Instrumente des öffentlichen Petitions-, Straf-, Dienst- und Disziplinarrechts vollkommen ausreichend seien, um Fehlverhalten von Polizeibeschäftigten zu entdecken, zu ermitteln und gegebenenfalls zu sanktionieren.

Kritik an der Nähe der Polizei zur Justiz

Kopelke kritisierte außerdem die wiederholte Infragestellung der gerichtlichen Kontrolle durch Polizeikritiker. „Weil Staatsanwaltschaften die Polizeien als ihre Ermittlungsbeamten tätig werden lassen, wird unverhohlen eine Beeinflussung der Ermittlungen durch eine zu große Nähe unterstellt. Das ist schlicht falsch“, so Kopelke.

Grötschs Rolle als Polizeibeauftragter

Uli Grötsch, seit März Polizeibeauftragter des Bundes beim Deutschen Bundestag, sieht seine Aufgabe darin, die Polizei widerstandsfähig gegen rechtsextreme und russische Einflussnahme zu machen. „Wir sehen seit Jahren, dass Rechtsextremisten gezielt versuchen, in die Polizeien hineinzuwirken und diese zu destabilisieren“, sagte Grötsch der „Rheinischen Post“.

Zugleich wies Grötsch Zweifel an der Notwendigkeit seines neuen Amtes zurück: „Polizeibeauftragte in den Bundesländern und auch in europäischen Partnerländern haben sich als unverzichtbare Ansprechpartner außerhalb der behördlichen Strukturen erwiesen. Der Beweis über die Notwendigkeit dieses Amtes ist damit erbracht“, erklärte der SPD-Politiker.

Unabhängigkeit und Befugnisse des Polizeibeauftragten

Grötsch betonte seine „maximale Unabhängigkeit gepaart mit einer Ermittlungskompetenz“, die er parallel zu staatsanwaltlichen Ermittlungen der Länder ausüben könne. „Landesbehörden sind mir gegenüber auskunftspflichtig, etwa wenn es um Einsicht in Akten geht, die Polizeibeschäftigte des Bundes betreffen“, fügte Grötsch hinzu. „Ich habe einen politischen Auftrag zu erfüllen. Schon allein deswegen stehe ich nicht in Konkurrenz zu den Gewerkschaften oder Strafverfolgungsbehörden“, schloss Grötsch ab.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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