Am Freitag läuft eine letzte Frist ab, rechtzeitig vor Fristablauf wird die Zion GmbH, als größter Flächeneigentümer auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs, eine Stellungnahme zum vorliegenden Bebauungsplan 370 abgeben.
In einer 13 Seiten umfassenden Stellungnahme, die unserer Redaktion vorliegt, nimmt die Zion GmbH nicht nur Stellung zum vorliegenden Entwurf für den Bebauungsplan 370, sie lässt auch den „Weg“ dorthin nochmals Revue passieren. Nach Ansicht der Zion GmbH habe man sich mehrfach bemüht in Dialog mit Politik und Verwaltung zu treten, doch immer nur Ablehnung erfahren. Wenn es nicht noch zu einer gemeinsamen Lösung komme, und der vorliegende Entwurf für den Bebauungsplan vom Stadtrat noch vor der Kommunalwahl im September auf den Weg gebracht wird, plant die Zion GmbH eine Normenkontrollklage gegen die Stadt.
Kein Wille zu Gesprächen mit der Zion GmbH von Seiten der Verwaltung und des Stadtrats?
Vor knapp einem Jahr, im Juli 2015, hat die Zion GmbH nach eigenen Angaben versucht nochmals alle Beteiligten an einen Tisch zu bekommen. Das „Gleis 49“ getaufte eigene Konzept für den Güterbahnhof sollte zum Anlass genommen werden, einen zwischenzeitlich entstandenen „Konflikt“ zu überwinden. Dazu sollte der Stadtrat über ein extra dafür in der Kommunalverfassung bestehendes Verfahren angeregt werden, die Verwaltung mit neuen Gesprächen zu beauftragen.
Sowohl das Schreiben an die Stadt selbst, als auch eine im August gesendete Erinnerung, wurde nicht einmal mit einer Eingangsbestätigung bedacht, so die Zion GmbH. Erst als man im September die Kommunalaufsicht beim Innenministerium einschaltete, wurde der Antrag am 3. November unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Rat beraten, die Absage – ohne Begründung – erfolgte umgehend am 9.11.2015.
Warum erreichte das Lärmgutachten von 2013 nie den Stadtrat?
Auch ein bereits 2013 von der Zion GmbH erstelltes Lärmgutachten, das eine Wohnbebauung ausdrücklich als machbar erkannte, wurde nach Erkenntnissen der Zion GmbH von der Stadtverwaltung nie an die Ratsmitglieder weitergeleitet – HASEPOST berichtete.
„Vorratsflächen“ statt Wohnbebauung
Das im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 370, der die Zukunft des Güterbahnhof-Geländes regeln soll, von „Vorratsflächen“ für eine spätere Gewerbenutzung die Rede sei, mache das ganze Vorhaben der Stadt von Grund auf juristisch angreifbar, so der Zion-Anwalt Burkhard Zurheide aus Bielefeld.
Wie erst am Dienstagabend bei einer „Investorenkonferenz“ der Wirtschaftsförderung (WFO) deutlich wurde, so Zion-Gesellschafter Thomas A. Gründler, fehlt es in der Hasestadt an Wohnraum, nicht an Gewerbeflächen.
Das Gewerbeflächen in ausreichender Menge zur Verfügung stünden, würde durch die Bezeichnung „Vorratsflächen“ deutlich belegt, denn ganz offensichtlich gäbe es für Gewerbeflächen keine Interessenten, sonst müsste man sich diese in Osnabrück nicht auf Vorrat zurücklegen.
Einzig Wohnbebauung macht für die Zion GmbH Sinn
Eine von der Stadtverwaltung zu erfolgende Abwägung muss zu Gunsten des Eigentümers und der Wohnbebauung erfolgen, erläutert Zion-Anwalt Zurheide seine Sicht der Dinge. Schliesslich habe die Zion GmbH auch ein wirtschaftliches Interesse an der Nutzung ihres Eigentums. Das die Zion GmbH ihr Eigentum auch verwerten dürfe, das ergebe sich bereits aus Artikel 14 des Grundgesetzes, so Zurheide weiter.
Wieviele Wohneinheiten genau geschaffen werden sollen, das konnte Zion-Gesellschafter Gründler auf Nachfrage nicht sagen. Er betonte jedoch, dass eine Mischnutzung angestrebt werde, bei der einzelne Flächen auch für Handwerksbetriebe oder als Büroflächen genutzt werden könnten, und so die Wohnflächen zusätzlich vom Schall abschirmen würden.
Provoziert die Stadtverwaltung eine Niederlage vor Gericht?
Das aktuell „im Schweinsgallopp“ von Teilen der Lokalpolitik Fakten geschaffen werden, die nachher nur noch auf dem Klageweg wieder aufzulösen sind, erklärten Gründler und Zurheide aus ihrer Sicht damit, dass die anstehende Kommunalwahl für Teile der Parteienvertreter wohl einen gewissen Druck auslösen würde.
Zion-Anwalt Burkhard Zurheide erklärte, er habe in seiner gesamten beruflichen Laufbahn noch keine Gemeinde erlebt, die sich so sehr einer gemeinsamen Lösung verweigere. Wenn es jetzt nicht noch eine gütliche Einigung geben sollte, werde man vor Gericht alles klären lassen, so der Eigentümer und sein Anwalt.
Zion würde auch den alten Ringlokschuppen zurücknehmen
Auf den alten Ringlokschuppen angesprochen, für den die Stadt nach Zahlung von zwei Millionen Euro auch drei Jahre nach dem Kauf noch keine sinnvolle Verwendung gefunden hat, will Thomas A. Gründler sein im vergangenen Sommer gemachtes Rückabwicklungsangebot aufrecht erhalten. Für den seinerzeit geflossenen Kaufpreis von 2 Millionen Euro nimmt er den alten Lokschuppen zurück, so Gründler auf Nachfrage unserer Redaktion.