Die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff lehnt einen Verbotsantrag der AfD ab und schätzt die Chancen eines solchen Vorhabens als „schlecht“ ein. Sie warnt vor potenziellen negativen Auswirkungen auf das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Demokratie und hält die Rückgewinnung gemäßigter Parteianhänger durch ein Verbot für zweifelhaft.
Stellungnahme zur Verbotsdebatte
Gertrude Lübbe-Wolff, die an der Universität Bielefeld Staatsrecht lehrt und ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht ist, äußerte sich kritisch zu einem möglichen Verbot der AfD. Ihre Einschätzung des Verbots der Partei als Ganzes, sei „schlecht“, wie sie der „Rheinischen Post“ berichtete. „Man braucht jedenfalls mehr als Äußerungen oder Handlungen von einzelnen Personen, seien die auch noch so abstoßend. Es kommt auf die Partei als Ganzes an, und da braucht man eine gründliche Materialsammlung“, so Lübbe-Wolff.
Warnung vor negativen Konsequenzen
Die Juraprofessorin warnte zudem vor den potenziellen Konsequenzen eines solchen Verbotsantrags. Sie betont, dass der Versuch, gemäßigte Anhänger der Partei durch ein Verbot zurückzugewinnen, fraglich sei. „Dass man die gemäßigten Anhänger mit einem Parteiverbot zurückgewinnt, halte ich für zweifelhaft“, äußerte sie. Des Weiteren befürchtet sie, dass ein Parteiverbot das Vertrauen der Bürgerschaft in den Rechtsstaat und die Demokratie gefährden könnte.
Scheitern des Antrags als möglicher Triumph für die AfD
Sollte der Verbotsantrag scheitern, könnte dies laut Lübbe-Wolff sogar als Erfolg für die AfD gewertet werden. „Falls eine Ablehnung damit begründet würde, dass die Ziele der Partei und das Verhalten ihrer Anhänger nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, dass also entsprechend verfassungsfeindliche Äußerungen einzelner Akteure nicht der Partei als Ganzer zugerechnet werden können, wäre das für die Partei natürlich ein Triumph“, erklärte die Verfassungsrechtlerin.
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