CDU-Chef Friedrich Merz fordert eine umfassende Reform des deutschen Unternehmenssteuerrechts mit der Einführung einer einheitlichen Unternehmenssteuer, die auch Personengesellschaften umfasst. Die Reform könnte zunächst zu Mindereinnahmen von 20 bis 30 Milliarden Euro führen, könnte aber langfristig das Wirtschaftswachstum und damit die Staatseinnahmen steigern.
Merz fordert grundlegende Reform der Unternehmensbesteuerung
In einem Gespräch mit dem “Handelsblatt” legte CDU-Chef Friedrich Merz seine Pläne für eine tiefgreifende Umstrukturierung der Unternehmenssteuer in Deutschland dar. “Ich plädiere für die Schaffung einer echten Unternehmensteuer”, so Merz. Sein Vorschlag sieht vor, dass “alle Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform nur noch nach einem einheitlichen Unternehmenssteuerrecht besteuert” werden. Damit würden Personengesellschaften nicht mehr der Einkommensteuer unterliegen, was momentan auf rund eine Million solcher Unternehmen in Deutschland zutrifft.
Eine faire und wettbewerbsfähige Unternehmenssteuer
Merz strebt an, dass “Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Einkommensteuer für die unternehmerischen und gewerblichen Einkünfte aufgehen in einer einfachen und verständlichen Unternehmensbesteuerung”. Dies wäre mit einer Senkung des Steuersatzes auf etwa 25 Prozent verbunden, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu gewährleisten, so der CDU-Vorsitzende. Dies könnte allerdings zunächst zu “Mindereinnahmen in einer Größenordnung zwischen 20 und 30 Milliarden Euro” führen. Dennoch ist Merz überzeugt, dass “wettbewerbsfähige Unternehmenssteuern auch zu mehr Wachstum und damit zu mehr Einnahmen führen” werden.
Kompensation für Kommunen und Finanzausstattung der Gemeinden
Der CDU-Chef betonte, dass der Wegfall der Gewerbesteuer durch die Reform kompensiert würde und die “Neuverteilung des Steueraufkommens zwischen Bund, Ländern und Gemeinden” unumgänglich sei. Merz versicherte, dass man auf eine ausreichende Finanzausstattung der Gemeinden achten werde und diese sogar zusätzliche Freiräume erhalten könnten, “etwa bei der Festlegung von Hebesätzen”.