Im Beihilfe-Prozess um den tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim im saarländischen Saarlouis von 1991 ist der Angeklagte freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht Koblenz sah keine ausreichenden Beweise für psychische Beihilfe zum Mord und verwarf damit die Forderung der Bundesanwaltschaft nach einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren.
Folgen des damaligen Brandanschlags
Bei dem Brandanschlag im September 1991 fiel ein Mann den Flammen zum Opfer und weitere zwei Personen erlitten schwere Verletzungen. Die Bewohner des Asylbewerberheims wurden damals von einer tödlichen Rauchgasvergiftung und schweren Verbrennungen heimgesucht. Zwei von ihnen mussten aus den Fenstern springen, um sich retten zu können und zogen sich dabei schwerwiegende Verletzungen zu. Trotz dieser tragischen Ereignisse wurden die Ermittlungen seitens der Polizei kurze Zeit später eingestellt, was zu öffentlicher Kritik führte.
Neuaufnahme der Ermittlungen
Erst Anfang 2021 wurde der Fall aufgrund neuer Informationen, welche eine Zeugin der Polizei lieferte, wieder aufgenommen. Die entscheidenden Hinweise sorgten dafür, dass die Ermittlungen erneut ins Rollen kamen und der Angeklagte im Oktober 2023 vor Gericht stand.
Urteil und Folgen
Das Oberlandesgericht Koblenz sah schließlich keine hinreichenden Beweise für eine psychische Beihilfe zum Mord und entschied daher für einen Freispruch. Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren gefordert, welche auf der Anklage der Beihilfe zu Mord sowie Beihilfe zu versuchtem Mord zum Nachteil von 20 Menschen basierte. Das Urteil gegen den heute 55-Jährigen ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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