Im Prozess um die „Panama Papers“, in dem ein Anwalt und 27 ehemalige Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei wegen Vorwürfen von Steuerhinterziehung und Geldwäsche angeklagt waren, hat das Gericht in Panama-Stadt die Beschuldigten freigesprochen. Die Richterin war der Meinung, dass die Beweismittelkette nicht nachvollziehbar war und die Vorwürfe nicht ausreichend belegt waren.
Freispruch im „Panama Papers“-Prozess
Anwalt und seine 27 ehemaligen Mitarbeiter sind im Prozess um die sogenannten „Panama Papers“, in denen Vorwürfe der Steuerhinterziehung und Geldwäsche belegt werden sollten, freigesprochen worden. Dies teilte das Gericht in Panama-Stadt am Freitag mit.
Bei dem Prozess ging es um die Gründung von über 200.000 Briefkastenfirmen, durch die Vermögende ihr Geld laut Anklage verschleiern konnten. Der Anwalt und sein mittlerweile verstorbener Geschäftspartner, die im Zentrum der Enthüllungen standen, sollten nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für zwölf Jahre ins Gefängnis wegen Geldwäsche.
Beweismittelkette nicht nachvollziehbar
Die Richterin erklärte, dass die Beweismittelkette in dem zügig geführten Verfahren nicht nachvollziehbar sei und die Vorwürfe daher nicht ausreichend belegt seien. Deshalb entschied sie sich für einen Freispruch.
Weltweite Ermittlungen und Prozesse
Die „Panama Papers“ haben seit ihrer Enthüllung im Jahr 2016 weltweit zu Ermittlungen und Prozessen geführt. Bis Februar 2021 konnten allein in Deutschland durch diese Ermittlungen zusätzliche Steuereinnahmen von 38,4 Millionen Euro und weitere 19 Millionen Euro durch strafrechtliche Verfolgung erzielt werden.
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