# Finanzministerium weist Vorwürfe zur Zweckentfremdung von SVIG-Mitteln zurück Datum: 18.03.2026 13:39 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/finanzministerium-weist-vorwuerfe-zur-zweckentfremdung-von-svig-mitteln-zurueck-692827/ --- Das Bundesfinanzministerium hat den Vorwurf der Zweckentfremdung von Mitteln aus dem Infrastruktur-Sondervermögen (SVIG) zurückgewiesen. In einem Fachaufsatz betonen Beamte des Hauses, ein Großteil der geplanten Investitionen sei zusätzlich und nicht auf andere Ausgaben umgelenkt worden. Zuvor hatten das Münchener Ifo-Institut und das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) scharfe Kritik an der Verwendung der Gelder geäußert. ## Finanzministerium widerspricht Kritik von Ifo und IW Der Leiter der Grundsatzabteilung im Bundesfinanzministerium, Armin Steinbach, weist gemeinsam mit weiteren Mitarbeitern des Finanzministeriums in einem Fachaufsatz den Vorwurf zurück, Mittel aus dem Infrastruktur-Sondervermögen (SVIG) seien zweckentfremdet worden. „Der Vorwurf geht fehl“, schreibt Steinbach laut „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe). Von den bis 2028 aus dem Sondervermögen geplanten Investitionen in Höhe von 176,9 Milliarden Euro „sind 172,5 Milliarden Euro nicht nur aus einer verfassungsrechtlichen, sondern auch aus einer finanzpolitischen Perspektive zusätzlich“, heißt es in dem Beitrag, über den das „Handelsblatt“ berichtet. Am Dienstag hatten das Münchener Ifo-Institut und das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) scharfe Kritik an der Bundesregierung geübt. Laut IW wurden im Vorjahr 86 Prozent der Mittel aus dem Sondervermögen zweckentfremdet. Das Geld floss demnach nicht wie beabsichtigt in zusätzliche Investitionen, sondern in andere Projekte. Laut Ifo-Institut sollen sogar 95 Prozent der Mittel zweckentfremdet worden sein. ### Beamte sehen Berechnungen als nicht belastbar Steinbach und seine Beamten halten die Berechnungen von Ifo und IW für nicht belastbar. Die finanzpolitischen Rahmenbedingungen des Jahres 2024 seien nicht auf das Jahr 2025 übertragbar. Nicht der Vergleich mit 2024 sei entscheidend, sondern ein Vergleich mit der Finanzplanung der Ampel-Koalition, argumentieren sie. „Ohne die Einrichtung des SVIK wären die Investitionen als disponible Ausgaben im Jahr 2025 voraussichtlich stark gesunken“, heißt es in dem Artikel des Finanzministeriums. ### Hinweis auf veränderte Haushaltsstruktur und Überjährigkeit „Zweitens vernachlässigt die Analyse von Ifo und IW die Effekte der stark veränderten Struktur des Bundeshaushalts durch die Bereichsausnahme für sicherheits- und verteidigungsrelevante Ausgaben, im Zuge derer sich die Gesamtausgaben des Kernhaushalts deutlich erhöht haben“, heißt es weiter in dem Fachaufsatz. Drittens sei eine jährliche Betrachtung der Kreditaufnahme nicht geeignet, um eine adäquate Mittelverwendung zu bewerten. Aufgrund der Überjährigkeit könnten nicht abgeflossene Investitionsmittel aus dem SVIK auch in den kommenden Jahren ausgegeben werden, so die Beamten. „Damit läuft der Vorwurf des Verschiebebahnhofs – zumindest für den Bundesanteil des SVIK – ins Leere.“ ✨ mit KI bearbeitet --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück