Inmitten der bundesweiten Warnstreiks im öffentlichen Nahverkehr fordern FDP und CDU strengere gesetzliche Regelungen, um das Streikrecht einzuschränken. Sie argumentieren, dass Streiks nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch die Bürger und Unternehmen, die auf den Nahverkehr angewiesen sind, massiv betreffen.
Lokalstreiks gefährden Wirtschaftsstandort
Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Pascal Kober, teilte dem „Tagesspiegel“ mit, dass diese Streiks nicht nur den beteiligten Arbeitgebern schaden, sondern auch vielen Bürgern und Unternehmen in Deutschland, die auf Personen- und Güterverkehr angewiesen sind. Zudem fügt er hinzu, dass solche Streiks die Frage nach Verhältnismäßigkeit aufwerfen und gesetzliche Regelungen notwendig machen könnten, zum Beispiel die Anforderung eines Schlichtungsverfahrens.
Opposition fordert stärkere Regulierung
Auch aus der Opposition wurden Stimmen laut, die den Arbeitskampf stärker regulieren wollen. Gitta Connemann, Bundesvorsitzende der CDU-Arbeitsgemeinschaft Mittelstands- und Wirtschaftsunion, nennt den „Streik-Hammer“ unverhältnismäßig. Sie fordert eine Pflicht, Streiks mindestens vier Tage im Voraus anzukündigen, um den Behörden die Möglichkeit zu geben, einen Notdienst einzurichten.
Unterstützung durch Arbeitsrechtsprofessor
Die Forderungen von FDP und CDU finden Unterstützung bei Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing. Thüsing kritisiert die fehlenden genauen Regelungen und fordert, dass ein Streik erst zulässig sein sollte, wenn eine Schlichtung gescheitert ist. Darüber hinaus sollten Streiks früher angekündigt und mit umfangreicheren Notdiensten begleitet werden.
SPD lehnt strengere Regelungen ab
Die SPD lehnt diese Pläne ab. Sebastian Roloff, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, betont die Bedeutung des Streikrechts als Grundrecht und entscheidenden Faktor für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen. Er weist darauf hin, dass im Vergleich zu anderen Ländern in Deutschland nur relativ wenig gestreikt wird und eine Einschränkung des Streikrechts daher nicht gerechtfertigt sei.
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