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Agnes Strack-Zimmermann billigt Angriffe der Ukraine auf Russland

Die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses und FDP-Verteidigungspolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann sowie der Grünen-Europapolitiker Anton Hofreiter unterstützen das Verteidigungsrecht der Ukraine gegen Russland. Beide Politiker sind der Meinung, dass auch russisches Territorium von der Ukraine angegriffen werden darf, wenn es um die Selbstverteidigung und den Schutz der ukrainischen Bevölkerung geht.

Verteidigungsausschussvorsitzende Strack-Zimmermann positioniert sich

Die FDP-Verteidigungspolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann erklärte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagsausgaben), dass ‚auch auf russischem Boden militärische Einrichtungen nicht sicher seien` und es fatal wäre ‚zu glauben, dass er ungestraft unschuldige Menschen in der Ukraine überfallen, ermorden, vergewaltigen, verschleppen und foltern kann, ohne die Folgen zu spüren bekommen`. Putin würde sonst ‚nie aufhören mit seinem imperialistischen Raubzug und nach einem kurzen Atemzug auch andere Nachbarn überfallen`, fügte Strack-Zimmermann hinzu.

Grünen-Europapolitiker Hofreiter argumentiert mit Völkerrecht

Zustimmung erhielt Strack-Zimmermann von dem Grünen-Europapolitiker Anton Hofreiter. Hofreiter sprach sich dafür aus, die Ukraine nicht länger davon abzuhalten, mit westlichen Waffen auch russisches Territorium anzugreifen. “Es geht hier um den Schutz der ukrainischen Bevölkerung. Daher sollten wir die Ukraine nicht daran hindern, mit den gelieferten Waffen russische Kampfjets auch im russischen Luftraum abzuwehren”, erklärte Hofreiter gegenüber den Funke-Zeitungen. Unter Bezugnahme auf das Völkerrecht stellte er fest: “Das Völkerrecht erlaubt es einem angegriffenen Staat, militärische Ziele im Land des Aggressors zu attackieren. Das ist Teil der Selbstverteidigung.”

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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