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FDP-Politiker Kubicki fordert Begrenzung des Migrantenanteils in Stadtteilen

Der FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat vorgeschlagen, den Anteil von Migranten pro Stadtteil auf 25 Prozent zu begrenzen, um die Bildung von Parallelgesellschaften zu verhindern. Er sprach sich zudem für Abschiebeabkommen mit Drittstaaten aus und nannte das umstrittene „Ruanda-Modell“ aus Großbritannien als mögliches Beispiel.

Kubickis Vorschlag zur Begrenzung des Migrantenanteils

Wolfgang Kubicki (FDP) hat vorgeschlagen, den Anteil von Migranten in jedem Stadtteil auf 25 Prozent zu begrenzen. In einem Interview mit dem TV-Sender „Welt“ sagte er: „Wir können nicht – wie in Frankreich – Banlieues sich entwickeln lassen, sondern müssen sagen: Ein Viertel einer Stadt darf nicht mehr als 25 Prozent Migrantenanteil haben, damit keine Parallelgesellschaften entstehen. Das, was wir heute auf deutschen Straßen sehen, ist das Ergebnis von Parallelgesellschaften, die sich entwickelt haben, weil Menschen verständlicherweise sich zusammengefunden haben in bestimmten Vierteln.“

Abschiebeabkommen mit Drittstaaten

Kubicki plädierte auch für Abschiebeabkommen mit Drittstaaten und schlug vor, dass die Bundesregierung nicht nur mit Herkunftsländern verhandeln solle. „Wir können auch schon heute einfach gesetzlich in Drittstaaten abschieben, die aufnahmebereit sind. Und ich würde empfehlen, dass die Bundesregierung nicht nur mit Herkunftsländern redet, sondern mit afrikanischen Ländern beispielsweise, von denen wir wissen, sie wären gegen Zahlung eines kleinen Obolus bereit, Menschen aufzunehmen. Und das könnten wir heute schon tun.“

Kubickis Betrachtung des „Ruanda-Modells“

Kubicki verwies auf das sogenannte „Ruanda-Modell“ aus Großbritannien, wonach eine unbegrenzte Anzahl von Flüchtlingen in das 6.500 Kilometer entfernte Land geschickt werden sollte. Allerdings wurde dieses Modell von einem Berufungsgericht in Großbritannien für unrechtmäßig erklärt, da Ruanda als unsicheres Drittland eingestuft wurde und das Modell gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstieß, der Folter und unmenschliche Behandlung verbietet.

Kubicki betonte, dass solche Zentren nicht zwangsläufig in Afrika liegen müssten und dass Deutschland den politischen Willen haben müsse, dies durchzuführen: „Ruanda beispielsweise wäre bereit, und man kann auch in anderen Ländern verhandeln. Wir müssen zunächst einmal den politischen Willen haben, aus Deutschland so was zu tun, und dann kann Joachim Stamp auch in afrikanische Länder reisen oder in andere Länder reisen auf der Welt und fragen, ob diese bereit wären, die Ausreisepflichtigen, die bei uns rechtskräftig nicht mehr in Deutschland bleiben können, aufzunehmen.“

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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