Die FDP fordert eine Überarbeitung der Berechnungsmethode für die Sozialleistung Bürgergeld. Christian Dürr, der FDP-Fraktionsvorsitzende, sieht die gegenwärtige Methode, die noch aus den Zeiten von Hartz IV stammt, als überholt an.
FDP fordert Überarbeitung der Berechnungsmethode
Christian Dürr, der FDP-Fraktionsvorsitzende, betonte in einem Gespräch mit der „Bild“-Zeitung die Notwendigkeit einer Anpassung der Berechnungsweise für das Bürgergeld. „Ich hielte es für richtig, im Zuge der Beratungen über den Haushalt auch über die Berechnung des Bürgergelds zu sprechen. Denn die Berechnungsmethode kommt noch aus Zeiten von Hartz IV – das ist längst überholt“, sagte er.
Das Lohnabstandsgebot auf dem Prüfstand
Zudem unterstrich Dürr die Wichtigkeit, die Einhaltung des Lohnabstandsgebots bei der aktuellen Berechnungsmethode genauer unter die Lupe zu nehmen. „Ob mit der alten Berechnungsmethode das Lohnabstandsgebot gewahrt werden kann“, müsse genau geprüft werden. Dabei bezieht sich das Lohnabstandsgebot auf den Grundsatz, dass Arbeitnehmende finanziell besser gestellt sein sollten als Personen, die keine Erwerbsarbeit ausüben.
Die Einhaltung dieses Grundsatzes sei laut Dürr „eine Frage der Gerechtigkeit“. Wer arbeitet, müsse „immer mehr Geld übrig haben als jemand, der das nicht tut“, fügte er hinzu. Mit dieser Aussage bekräftigt er das Anliegen der FDP, die Sozialleistungen nicht nur gerecht, sondern auch anreizkompatibel zu gestalten.
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