Der Vorsitzende der FDP in Thüringen, Thomas Kemmerich, hat in einer Affäre um die möglicherweise rechtswidrige Vergabe hoher Posten an Parteigänger der rot-rot-grünen Koalition Strafanzeige gegen den Ministerpräsidenten Bodo Ramelow und den Chef der Staatskanzlei, Benjamin-Immanuel Hoff (beide Linke), erstattet. Dies berichtet das „Freie Wort“ aus Suhl. Die Hintergründe sind ein Bericht des thüringischen Landesrechnungshofs, der mutmaßliche Rechtsverstöße bei der Einstellung von Staatssekretären und Ministermitarbeitern aufdeckt.
Die Anschuldigungen und ihre Hintergründe
Thomas Kemmerich, der FDP-Landesvorsitzende, hat Strafanzeige gegen Bodo Ramelow und Benjamin-Immanuel Hoff erstattet. Laut dem Bericht des thüringischen Landesrechnungshofs sollen bei der Einstellung von Staatssekretären und Ministermitarbeitern Rechtsverstöße begangen worden sein. Es wird behauptet, dass politische Nähe zu Linken, Grünen und SPD häufiger ausschlaggebend war als fachliche Qualifikation. Außerdem wird angemerkt, dass viele Mitarbeiter ohne Ausschreibung eingestellt und überbezahlt worden sein könnten. Die Unterlagen zur Nachvollziehbarkeit dieser Einstellungen sollen kaum existieren.
Die Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung weist die Vorwürfe größtenteils zurück. Sie gibt lediglich zu, ihre Dokumentationspflichten verletzt zu haben.
Kemmerichs Strafanzeige
Im „Freien Wort“ zitiert man Auszüge aus der Anzeige von Kemmerich: „Die Vielzahl der bereits mit dem Sonderbericht durch den Thüringer Rechnungshof kritisierten Fälle legt den Verdacht nahe, dass die Verstöße nicht auf Fahrlässigkeit beruhen können, sondern systematisch, zielgerichtet und vorsätzlich erfolgten.“ Weiter führt er aus, dass der Ministerpräsident und der Chef der Staatskanzlei nicht nur die politische, sondern auch die volle rechtliche Verantwortung tragen. Kemmerich erstattet Anzeige aufgrund des Anfangsverdachts der strafbaren Untreue gemäß Paragraf 266 des Strafgesetzbuches.
Reaktion der Staatsanwaltschaft Erfurt
Die Staatsanwaltschaft Erfurt ist laut dem „Freien Wort“ noch nicht von der Strafbarkeit der Vorwürfe überzeugt und prüft weiterhin den Anfangsverdacht. Alle benötigten Unterlagen liegen der Behörde vor.
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