Was ist los mit den Osnabrücker Radfahrerinnen und Radfahrern? Seit knapp einer Woche hat das erste Osnabrücker und deutschlandweit zweitgrößte Fahrradparkhaus seine Tore geöffnet. Und vor dem Hauptbahnhof gibt es inzwischen kaum noch eine Laterne oder ein Schild, an dem nicht mindestens ein Fahrrad angekettet ist.
Am Fahrradparkhaus kann es eigentlich nicht liegen. Wir haben an Gründonnerstag (6. April) den Praxistest gemacht. Wenn man sich dabei Zeit lässt, sind es trotzdem nur etwa 120 Sekunden, die es braucht, ein Fahrrad auf dem eigens dafür hergerichteten Parkdeck sicher und trocken zu parken.
Wie das Parken in der neuen Radstation funktioniert und welche (günstigeren) Alternativen es zum Tagesticket für 90 Cent gibt, dazu werden wir nach Ostern noch im Detail berichten. Nur so viel vorab: Es geht wirklich schnell und es ist komfortabel. Es entfällt aber die Sorge, dass das Rad bei der Rückkehr nicht mehr da sein könnte – aber wer braucht das schon?
Wo parken, wenn man nicht in die Radstation will?
Aktuell, kurz vor Ostern, sieht es allerdings so aus, dass die ebenerdigen Abstellmöglichkeiten auf dem Bahnhofsvorplatz knapp werden. Ein Großteil der bisherigen Abstellfläche wurde in den vergangenen Wochen geräumt und wartet nun darauf, umgestaltet zu werden – deshalb ist diese Fläche von einem Bauzaun abgesperrt.
Die Stadt plant nicht, das ebenerdige Parken auf dem Bahnhofsvorplatz zu verbieten, erläutert auf Nachfrage unserer Redaktion Simon Vonstein vom Presseamt.
Nach dem Umbau der bisherigen Abstellfläche werden noch rund 60 bis 80 Fahrradbügel zur Verfügung stehen.
Das Abstellen von Fahrrädern in der Öffentlichkeit ist nicht verboten
Bis es soweit ist und wieder genügend Fahrradbügel – ergänzend zur Radstation – zur Verfügung stehen, spricht aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nichts gegen das Abstellen von Fahrrädern auf öffentlichen Flächen. Einzige Bedingung, so der Stadtsprecher, „solange niemand behindert wird“.
Auch das Anketten von Fahrrädern an Laternen ist grundsätzlich nicht verboten. Vonstein warnt jedoch: „Allerdings muss ein Radfahrer immer damit rechnen, dass im Falle von kurzfristig notwendig werdenden Maßnahmen, zum Beispiel ein Austausch einer Laterne oder Reparaturarbeiten, das Fahrrad auch entfernt werden kann. Deswegen verbietet es sich auch, Fahrräder zum Beispiel an Baustelleneinrichtungen wie Bauzäunen anzuketten.“