Das von der Ampelkoalition eingeführte „Sicherheitspaket“ erhält Unterstützung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die es als „klare Antwort“ auf gegenwärtige Sicherheitsfragen sieht. Die Ministerin betont die Verpflichtung des Staates zur Gewährleistung von Freiheit und Sicherheit der Bürger, wobei das Paket der Regierung erlauben soll, „was praktisch nötig und rechtlich möglich ist.“
Innenministerin Faeser verteidigt das „Sicherheitspaket“
In ihrer Rede im Bundestag am Donnerstag verteidigte Nancy Faeser das vorgestellte „Sicherheitspaket“. Es erfülle das „fundamentale Versprechen“ des Staates, die Freiheit und Sicherheit seiner Bürger zu garantieren. „Wir dürfen und wir werden nicht zulassen, dass dieses Versprechen infrage gestellt wird“, bekräftigte die Bundesinnenministerin.
Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit
Faeser wies darauf hin, dass die Bundesregierung das tut, „was praktisch nötig und rechtlich möglich ist, um für die Sicherheit der Menschen in Deutschland zu sorgen“. Als Teil dieser Maßnahmen wurde die Durchführung von Grenzkontrollen an deutschen Landgrenzen angekündigt, wobei Faeser betonte, dass die Auswirkungen auf Pendler- und Bahnverkehr minimal gehalten würden. Gleichzeitig teilte sie mit, dass es zu verstärkten Zurückweisungen an den Grenzen kommen werde, jedoch erklärte sie, dass die Forderung nach generellen Zurückweisungen unrealistisch sei.
Änderungen in verschiedenen Bereichen des Rechts
Das „Sicherheitspaket“ bringt Änderungen im Bundesverfassungsschutzgesetz, Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie im Waffenrecht mit sich. Das Gesetz sieht vor, Personen, die in Deutschland Schutz suchen, die Anerkennung oder Aberkennung des Schutzes zu verweigern, wenn sie aus antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen, geschlechtsspezifischen oder anderen menschenverachtenden Gründen Straftaten begangen haben.
Neue Regelungen bei Heimreisen und Datenabgleich
Des Weiteren beinhaltet das Paket Regelungen, wonach Heimreisen von anerkannt Schutzberechtigten zukünftig grundsätzlich zur Aberkennung des Schutzstatus führen sollen. Zusätzlich soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die Befugnis erhalten, einen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet durchzuführen.
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