Faeser unterstützt neuen Straftatbestand “Politisches Stalking”

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) plant, die Bundesratsinitiative Sachsens zur Einführung eines neuen Straftatbestands “Politisches Stalking” zu unterstützen und auszuweiten. Sie argumentiert, dass nicht nur Mandatsträger, sondern auch Polizisten, Rettungskräfte und Mitarbeiter in Sozialämtern diesen Schutz benötigen. Zudem kündigte sie an, noch vor den Herbstwahlen Änderungen im Meldegesetz zum Schutz von Politikern vorzunehmen.

Ausweitung des Straftatbestands “Politisches Stalking”

Nancy Faeser äußerte in der ARD-Sendung “Bericht aus Berlin”, dass sie eine Einführung des Straftatbestands “Politisches Stalking” unterstützen würde, jedoch gegen eine Beschränkung auf Mandatsträger sei. “Ich wäre dagegen, das nur bei Mandatsträgern zu machen”, sagt sie und plädiert dafür, auch Polizeibeamte, Rettungskräfte oder Mitarbeiter auf dem Sozialamt unter diesen Straftatbestand zu stellen. “Und insofern müsste man das aus meiner Sicht auf jeden Fall auf diese Personengruppen auch erweitern.”

Schließung von Rechtslücken

Laut Sachsens Justizministerium könnte eine solche Erweiterung des Straftatbestands eine Lücke im Strafrecht schließen, die derzeit oft ausgenutzt wird, um Amtsträger und Mandatsträger einzuschüchtern, beispielsweise durch Fackelaufzüge vor Privathäusern.

Änderungen im Meldegesetz

Darüber hinaus kündigte die Bundesinnenministerin an, noch vor den Herbstwahlen Änderungen im Meldegesetz vorzunehmen, um Politiker besser zu schützen. “Ich bin sicher, dass das relativ schnell geht”, sagte Faeser über den Kabinettsbeschluss, der nun noch durch den Bundestag muss. Mit den geplanten Änderungen könnten Auskunftssperren schneller erteilt werden. “Es geht vor allen Dingen darum, dass die Abgeordneten nicht mehr so umfangreich wie jetzt darlegen müssen, dass sie tatsächlich bedroht sind.”


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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