Die Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat in einer jüngsten Erklärung niedrige Erwartungen an die Auswirkungen möglicher Asylverfahren in Drittstaaten zur Begrenzung von Flüchtlingszahlen geäußert. Trotzdem wird die Prüfung dieser Verfahren weiterhin in Betracht gezogen.
Kein großer Effekt auf Flüchtlingszahlen
Nancy Faeser gab am Freitag bekannt: „Kooperationen mit Drittstaaten können ein weiterer Baustein der Migrationspolitik sein. Diese können aber ganz anders als das EU-Asylsystem keinen großen Effekt haben zur Begrenzung von Flüchtlingszahlen – das zeigen die bisherigen Erfahrungen Italiens und Großbritanniens.“ Dennoch bekräftigte die Bundesinnenministerin die Fortsetzung der „umfassenden und ergebnisoffenen Prüfung von Asylverfahren in Drittstaaten“.
Einblicke in den Sachstandsbericht
Die Analyse von Asylverfahren in Drittstaaten wurde vom Bundesinnenministerium mittels 23 nationalen und weiteren internationalen Experten durchgeführt. In Zusammenarbeit mit der EU-Kommission, dem UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) wurden die bisherigen Erkenntnisse in einem Sachstandsbericht zusammengefasst.
Kritische Stimmen der Experten
Die Sachverständigen kritisierten die Realisierung von Asylverfahren in Drittstaaten aufgrund von juristischen und praktischen Hürden. Die Kosten seien voraussichtlich deutlich höher als die Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland. Der mögliche Abschreckungseffekt und dessen Auswirkung auf die irreguläre Migration seien zudem unsicher.
Rechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Die Experten stellten fest, dass Asylverfahren in Drittstaaten grundsätzlich rechtlich möglich seien, vorausgesetzt, es gibt Drittstaaten, die die hohen rechtlichen Voraussetzungen des internationalen Rechts erfüllen. Insbesondere müssten die Maßstäbe der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention in einem Drittstaat erfüllt sein, damit Deutschland Personen dorthin überstellen kann.
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