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Faeser plant härtere Ausweisung bei Terrorverherrlichung online

Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) plant eine Änderung im Ausweisungsrecht, die eine härtere Vorgehensweise gegen Ausländer ermöglichen soll, die Terrorakte in Deutschland gutheißen und feiern. Sie verfolgt die Absicht, dass die Billigung terroristischer Straftaten zukünftig ein deutliches Ausweisungsinteresse begründen kann.

Verschärfung des Ausweisungsrechts gegen Billiger von Terrorismus

Nancy Faeser (SPD) hat sich klar gegen Ausländer positioniert, die Terrortaten in Deutschland befürworten. „Wer keinen deutschen Pass hat und hier terroristische Taten verherrlicht, der muss – wo immer möglich – ausgewiesen und abgeschoben werden“, äußerte die Bundesinnenministerin gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Ihre geplante Gesetzesänderung würde ermöglichen, dass bereits ein einziger terroristischer Kommentar auf den sozialen Medien zu einer Ausweisung führen kann.

Reaktion auf Hasspostings im Netz

Die Änderungsvorschläge des Bundesinnenministeriums sind als Reaktion auf Hasspostings im Netz zu sehen, insbesondere nach den Anschlägen der Hamas auf Israel und dem tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim. „Auch in Deutschland wurden die barbarischen Terrorangriffe der Hamas auf Israel auf widerwärtigste Weise in sozialen Medien gefeiert“, so Faeser. Sie betonte ebenfalls die grässliche Glorifizierung des Messerangriffs auf den Polizeibeamten Rouven Laur auf diversen Online-Plattformen.

Unterstützung durch den Bundeskanzler und die Bundesregierung

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte bereits in einer Regierungserklärung die Verschärfung des Gesetzes nach der Messerattacke in Mannheim angekündigt. Nach Beschluss des Kabinetts sollen die Bundestagsfraktionen zügig über die Änderung beraten. Die Bundesregierung hält eine Überarbeitung für notwendig, um deutsche Sicherheitsinteressen gegen das Bleibeinteresse jener zu gewährleisten, die terroristische Straftaten billigen.

Neue Fallgruppe für besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse

Eine weitere Änderung, die Faeser vorschlägt, ist die Einführung einer neuen Fallgruppe für besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse, wenn sich eine Person der Belohnung und Billigung von Straftaten schuldig gemacht hat. Eine strafgerichtliche Verurteilung muss dafür noch nicht erfolgt sein. „Wir gehen hart gegen islamistische und antisemitische Hasskriminalität im Netz vor“, sagte Faeser. Nach dem Angriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023, hat das BKA mehr als 10.700 Hasspostings gelöscht, „um diese immer neuen Wellen des Hasses zu stoppen“.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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