Der Expertenrat der Bundesregierung für Klimafragen kritisiert das Klimaschutzprogramm 2023 und fordert ein umfassendes Konzept und die Beachtung aller verfügbaren Handlungsfelder zur Treibhausgasminderung.
Kritik am Klimaschutzprogramm 2023
Der Expertenrat der Bundesregierung für Klimafragen hat das Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung gerügt. Das Programm enthalte „wichtige Neuerungen“, insbesondere in den Sektoren Industrie, Gebäude und Verkehr, die Maßnahmen zielten allerdings „vorrangig auf diejenigen Handlungsfelder zur Treibhausgasminderung ab, die bereits in der Vergangenheit bearbeitet wurden“, heißt es in einer Stellungnahme des Gremiums, die am Dienstag veröffentlicht wurde.
Forderung nach Adressierung aller Handlungsfelder
„Erforderlich wäre eine Adressierung der Minderungspotenziale aller verfügbaren Handlungsfelder, beispielsweise auch der Abbau klimaschädlicher Subventionen, der bisher nur vage formuliert wird“, sagte die stellvertretende Vorsitzende des Expertenrats, Brigitte Knopf. Aus Sicht des Expertenrats fehlen ein „zusammenhängendes, in sich schlüssiges und konsistentes Gesamtkonzept und ein übergreifender Maßnahmenrahmen“.
Verbleibende Ziellücke und Ungenauigkeiten
„Wir sehen Handlungsbedarf für die Bundesregierung sowohl hinsichtlich der Verbesserung der Datengrundlage der Klimapolitik, bezüglich des Schließens der verbleibenden Ziellücke als auch bei der Entwicklung eines Gesamtkonzepts“, sagte Knopf. Ein besonderes Augenmerk sollte auf die von der europäischen Lastenteilung betroffenen Sektoren gerichtet werden, die bisher im Kontext der Novelle des Klimaschutzgesetzes keine gesonderte Betrachtung finden.
Unzureichende Minderungswirkung
Das Klimaschutzprogramm hat einen „zwar hohen, aber gemäß Klimaschutzgesetz unzureichenden“ Minderungsanspruch, so der Expertenrat. Man habe von der Bundesregierung „eine umfängliche, insgesamt aber unzureichende Datengrundlage“ erhalten, hieß es. Daher könne man die von der Bundesregierung genannte Minderungswirkung des Programms nicht bestätigen. Dennoch gehe man von einem „substanziellen Beitrag“ aus.
Realisierungswahrscheinlichkeit und Abweichungen
„Bei etlichen Maßnahmen sehen wir die Realisierungswahrscheinlichkeit und die Abweichung zwischen der Realität und den Annahmen der Bundesregierung in den Unterlagen kritisch.“ Die erwartete Gesamtminderung werde daher „vermutlich überschätzt“.
Ziellücken in den Sektoren Gebäude und Verkehr
Die Prüfung des Expertenrats zeigt, dass die von der Bundesregierung ausgewiesenen Treibhausgasminderungen für die Sektoren Gebäude und Verkehr nicht ausreichen würden. Es bleibe laut den Gutachten eine kumulierte Lücke bis zum Jahr 2030 von 35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente im Gebäudesektor und zwischen 117 und 191 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente im Verkehrssektor.