Die Expertenanhörung im Bundesinnenministerium zu Möglichkeiten für Asylverfahren in Transit- oder Drittstaaten hat keine endgültigen Ergebnisse erbracht. Bei der Anhörung wurden komplexe rechtliche, tatsächliche und konzeptionelle Fragen diskutiert, und weitere Anhörungen sind geplant.
Ergebnisoffene Expertenanhörung zur Asylverfahrensregelung
Wie der Sprecher des Bundesinnenministeriums gegenüber dem „Handelsblatt“ erklärte, sei die Frage, ob Asylverfahren außerhalb Europas durchführbar seien, durchaus komplex: „Die Prüfung, ob Asylverfahren außerhalb Europas möglich sind, erfordere die Beantwortung komplexer rechtlicher, tatsächlicher und konzeptioneller Fragestellungen.“ Daher seien weitere Sachverständigenanhörungen vorgesehen.
Auftrag an die Bundesregierung
Kanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefs der Länder hatten im November vereinbart, dass die Bundesregierung Möglichkeiten für Drittstaaten-Asylverfahren unter Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention auslotet.
Positionen der Experten
Unter den Experten bei der ersten Zusammenkunft im Bundesinnenministerium am 22. Februar befand sich beispielsweise der Migrationsforscher Daniel Thym von der Universität Konstanz. Thym hält Asylverfahren in Drittstaaten generell für machbar. Ihm zufolge „können Drittstaatsverfahren mit den Menschenrechten und der Genfer Flüchtlingskonvention vereinbar sein, denn diese bieten ein Recht auf Schutz, nicht jedoch die Garantie, diesen in einem bestimmten Land zu erhalten“, betonte er gegenüber dem Handelsblatt. Zahlreiche Gerichte hätten dies bestätigt. Dennoch sieht er juristische Hürden und betont, dass „es auf das Kleingedruckte“ ankomme.
Rechtliche und praktische Hürden
Als „zentralen Stolperstein“ bezeichnet der Asylrechtsexperte Vorverfahren auf europäischem Boden, die bisher bei vergleichbaren Fällen in Deutschland drei bis vier Monate dauern. „Erst dann wäre eine Überstellung möglich.“ Darüber hinaus betonte Thym, dass das Vorhaben nur in größerem Umfang umgesetzt werden könnte, wenn der bestehende EU-Asylkompromiss geändert würde.
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