Ein Protest von Exil-Iranern vor dem mittlerweile verbotenen Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) im August 2022 führt zu einem Gerichtsverfahren gegen drei Teilnehmer. Ihnen wird vorgeworfen, einen Koran vor dem IZH auseinandergerissen und Seiten daraus angezündet zu haben. Hierbei handelt es sich laut Staatsanwaltschaft um die gemeinschaftliche Beschimpfung von Glaubensbekenntnissen.
Exil-Iraner vor Gericht
Unter den Beschuldigten befindet sich auch die Exil-Iranerin Jasmin Maleki. Sie bestreitet allerdings, den Koran verbrannt zu haben und gibt an, lediglich eine islamkritische und feministische Rede gehalten zu haben. Dies ist auf einem Video eines Aktivistenteams zu sehen. Neben ihr sind jedoch Männer zu erkennen, die einen Koran zerreißen und Seiten daraus verbrennen. Diese Männer sind Maleki nach eigenen Angaben jedoch unbekannt. Trotzdem wird ihr von der Staatsanwaltschaft Mittäterschaft vorgeworfen.
Auf dem Protest gab es nach Angaben der Polizei keine Straftaten und Zwischenfälle. Allerdings wandte sich das Hamburger Generalkonsulat der Islamischen Republik Iran zwei Tage später mit einer Verbalnote an den Hamburger Senat. Darin wird laut “Welt am Sonntag” die Verurteilung des “radikalen, kriminellen und höchst provokativen Aktes” gefordert und “ein ernsthaftes, sofortiges und rechtliches Vorgehen gegen die Täter” verlangt.
Änderung der Meinung der Polizei
Nach Empfang der Verbalnote durch die Senatskanzlei und der Weiterleitung an die Behörde für Inneres, änderte die Polizei ihre Ansicht im weiteren Verlauf des Monats. Im Februar dieses Jahres beantragte die Staatsanwaltschaft schließlich Strafbefehle gegen die Exil-Iraner in Höhe von 60 bis 90 Tagessätzen. Diese sind jedoch wegen eines eingereichten Einspruchs noch nicht rechtskräftig und ein Termin für die Hauptverhandlung wurde noch nicht festgelegt.
Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft
Das Institut für Weltanschauungsrecht, das für eine säkulare Rechtspolitik eintritt, erhebt schwere Vorwürfe. Institutsdirektor Jörg Scheinfeld äußerte den Verdacht, dass das “totalitäre iranische Regime Einfluss auf die deutsche strafrechtliche Verfolgung von Exiliranern” nehmen konnte – was er gleichermaßen als “erschütternd wie verstörend” betitelte. Die Staatsanwaltschaft wies diese Vorwürfe durch Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens zurück. Sie betonte, dass die Anklage nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgt sei und sich die Staatsanwaltschaft nicht politisch instrumentalisieren lasse.
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