# Ex-Verkehrsminister Scheuer muss wegen mutmaßlicher Falschaussage vor Gericht Datum: 29.05.2026 10:40 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/ex-verkehrsminister-scheuer-muss-wegen-mutmasslicher-falschaussage-vor-gericht-717354/ --- Ex-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss sich wegen des Vorwurfs der Falschaussage im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut vor Gericht verantworten. Das Landgericht Berlin ließ eine entsprechende Anklage der Staatsanwaltschaft zu, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Scheuer weist die Vorwürfe zurück. ## Anklage wegen mutmaßlicher Falschaussage Das Landgericht Berlin habe eine Anklage gegen Ex-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zugelassen, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag mit. Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft dem CSU-Politiker demnach vor, vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags gelogen zu haben. Scheuer weist den Vorwurf zurück. Sein Rechtsanwalt hatte bereits im August, als die Anklage bekannt wurde, erklärt, dass sein Mandant dem Vorwurf „nachdrücklich“ entgegentrete. Ein genauer Termin für den Prozessauftakt vor der Wirtschaftsstrafkammer steht noch nicht fest. Man sei dazu mit den Beteiligten noch in der Absprache, hieß es weiter. ### Hintergrund Pkw-Maut und Untersuchungsausschuss Das CSU-Prestigeprojekt Pkw-Maut der damaligen schwarz-roten Bundesregierung war im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig gestoppt worden. Ein Untersuchungsausschuss hatte sich danach mit möglichen Fehlern Scheuers befasst. Der Ausschuss hatte im Dezember 2019 seine Arbeit aufgenommen und diese im Sommer 2021 abgeschlossen. ### Vorwürfe zur Erinnerung an Treffen mit Betreibern Kritisiert wurde vor allem, dass Scheuer Betreiberverträge zur Pkw-Maut schon Ende 2018 abschloss, noch bevor endgültige Rechtssicherheit beim EuGH bestand. Laut Anklage sollen Scheuer und Schulz bei ihrer Befragung in dem Ausschuss „bewusste Falschaussagen“ gemacht haben. Auf Fragen Abgeordneter, ob seitens der Betreiber bei einem Treffen am 29. November 2018 angeboten worden sei, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen, sollen beide „entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung angegeben haben, sich an ein solches Verschiebungsangebot nicht erinnern zu können“, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. ✨ mit KI bearbeitet --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück