Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat sich gegen ein Verbotsverfahren gegen die AfD ausgesprochen. In seinem Gespräch mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe betonte er die Bedeutung der Nutzung rechtsstaatlicher Mittel im Kampf gegen den Rechtsextremismus.
Kein Verbotsverfahren gegen die AfD
Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, zeigte sich skeptisch hinsichtlich eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die AfD. „Nach dem, was mir bekannt ist, würde ich derzeit von einem Verbotsantrag abraten“, äußerte er in einem Gespräch mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Papier betonte, dass er zwar nicht über alle Informationen verfüge, die Behörden wie dem Verfassungsschutz und den zuständigen Ministerien zugänglich seien, jedoch unterstrich er die Schwierigkeiten und Risiken eines Parteiverbots. „Ein Parteiverbot ist im Grundgesetz vorgesehen, aber es ist das äußerste und ein sehr zweischneidiges Mittel zum Schutz der Demokratie. Denn eine Partei zu verbieten, ist an sich undemokratisch und autoritär“, so Papier.
Rechtsextremismus und die Mittel des Rechtsstaats
In der Debatte um den richtigen Umgang mit dem Rechtsextremismus sieht Papier die rechtsstaatlich-demokratischen Mittel im Vordergrund. „Die rechtsstaatliche Demokratie“ solle ihre „Feinde vorrangig mit den Mitteln des Rechtsstaats und des freien Meinungskampfes“ bekämpfen, „nicht mit Verboten von Meinungen und Gesinnungen“, betonte der Ex-Richter.
kritik an der Bundesregierung
In Bezug auf die jüngste vorläufige Aufhebung des Verbots des Magazins Compact durch das Bundesverwaltungsgericht kritisierte Papier die Entscheidung des Bundesinnenministeriums. Aus seiner Sicht habe die Ampel-Koalition zwar das legitime Ziel, gegen Rechtsextremismus vorzugehen, allerdings müsse dies im Einklang mit dem demokratischen Rechtsstaat geschehen. „Aus meiner Sicht hat das Bundesinnenministerium sein administratives Handeln falsch eingeschätzt“, so Papier. Der demokratische Rechtsstaat könne seine Feinde „allein mit den Mitteln des Rechtsstaats bekämpfen“.
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