# Ex-Verfassungsrichter hält Teilverbot einzelner AfD-Verbände für möglich Datum: 15.07.2026 10:24 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/ex-verfassungsrichter-haelt-teilverbot-einzelner-afd-verbaende-fuer-moeglich-732642/ --- Der frühere Bundesverfassungsrichter Peter Huber hält eine gerichtliche Prüfung von Verboten einzelner AfD-Landesverbände oder anderer Untergliederungen durch das Bundesverfassungsgericht für möglich. Ein solches Teilverbot könne nach seiner Einschätzung ein „milderes Mittel“ sein, um Risiken für die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuwehren. Dabei rückt insbesondere der Thüringer AfD-Landesverband unter Führung von Björn Höcke in den Fokus der Überlegungen. ## Teilverbote als „milderes Mittel“ Der frühere Bundesverfassungsrichter Peter Huber verwies im Gespräch mit dem Magazin „Stern“ darauf, dass sich der Staat bei einem nicht insgesamt verfassungsfeindlichen Verhalten einer Partei auf bestimmte Strukturen konzentrieren müsse. „Wenn eine Partei nicht in Gänze verfassungsfeindlich agiere, müsse sich der Staat auf die Untergliederungen beschränken, bei denen das der Fall sei“, sagte der Rechtswissenschaftler dem „Stern“. In solchen Konstellationen sei „ein Teilverbot das mildere Mittel, um das von der Partei ausgehende Risiko für die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuwehren“, so Huber gegenüber dem „Stern“. Dabei liege es nach seinen Ausführungen insbesondere nahe, den Thüringer AfD-Verband unter Björn Höcke genauer in den Blick zu nehmen. Ein solches Vorgehen solle gezielt jene Strukturen adressieren, die als besonders problematisch bewertet werden. ### Abgrenzung verfassungsfeindlicher Parteiteile Huber betonte gegenüber dem „Stern“, es müsse die Frage beantwortet werden, „ob vielleicht nur Teile einer Partei existierten, die die roten Linien der Verfassung überschritten, während sich der Rest im legitimen Spektrum bewege“. Auf diese Weise würden „zudem Auswüchse bekämpft und dem Rest der Partei die Chance gegeben, sich innerhalb der Verfassungsordnung zu stabilisieren“, erklärte Huber dem „Stern“. Vor seiner Berufung an das Bundesverfassungsgericht war Huber CDU/CSU-Politiker und Innenminister von Thüringen. ### Rechtsgrundlage und Verfahren Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig, „die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht kann dabei nicht von selbst tätig werden; erforderlich ist ein Prüfauftrag durch Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück