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Europas neuer Daten-Deal steht auf dem Spiel: Datenschutzaktivist kämpft für seine Abschaffung

(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Max Schrems kündigt Klage gegen neues Daten-Abkommen an. 
Der österreichische Jurist Max Schrems plant, gegen das neueste Daten-Abkommen zwischen der EU und den USA zu klagen, um es zu Fall zu bringen. Er geht davon aus, dass die Klage Anfang des kommenden Jahres vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt wird. Schrems erklärt: “Wir haben bereits verschiedene juristische Optionen in der Schublade.” Die EU-Kommission hatte kürzlich dem sogenannten “Data Privacy Framework” zugestimmt, einem Deal, der den freien Austausch personenbezogener Daten über den Atlantik ermöglicht. Die Vorgängerabkommen “Privacy Shield” und “Safe Harbor” waren vom EuGH für ungültig erklärt worden, in beiden Fällen hatte Schrems geklagt. Die Richter könnten das neue Daten-Abkommen während des Verfahrens aussetzen.

Probleme für Amerikas Tech-Giganten

Für die Tech-Giganten in den USA hätte eine Aussetzung des Daten-Abkommens ernste Konsequenzen. Sie betonen immer wieder, dass sich das Geschäft in der EU nur lohnt, wenn sie die Daten der Internetnutzer in den Vereinigten Staaten verarbeiten dürfen. Facebook hatte sogar damit gedroht, sich aus Europa zurückzuziehen, falls keine Daten mehr übermittelt werden dürfen. Der EuGH hatte bereits 2015 das Abkommen “Safe Harbor” und 2020 den Nachfolger “Privacy Shield” für ungültig erklärt, da sie den Daten der Europäer nicht ausreichend Schutz bieten.

Brüssel bescheinigt den USA “angemessenen” Datenschutz

Bei dem neuen Daten-Abkommen hat die EU-Kommission den USA einen “angemessenen” Datenschutz bescheinigt, der den europäischen Standards entspricht. Die Kommission argumentiert, dass US-Geheimdienste nur dann Informationen von EU-Bürgern abgreifen dürfen, wenn es für die nationale Sicherheit notwendig und verhältnismäßig ist. Max Schrems sieht das anders und ist der Meinung, dass die US-Geheimdienste immer noch zu viel Zugriff auf die Daten der Europäer haben. Er argumentiert, dass sie Menschen in EU-Staaten ohne konkreten Verdacht oder richterliche Genehmigung ausspionieren können. Schrems glaubt, dass die USA dem Begriff “verhältnismäßig” eine andere Bedeutung beimessen als der EuGH.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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