HASEPOST
 
HASEPOST

EuGH: Suchmaschinen müssen Links auf “unrichtige” Inhalte löschen


Foto: Google-Nutzer am Computer, über dts

Luxemburg (dts) – Suchmaschinen-Betreiber müssen Verweise auf erwiesenermaßen unrichtige Inhalte entfernen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Demnach müssen die Informationen ausgelistet werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass sie “offensichtlich unrichtig” sind. Dabei sei es nicht erforderlich, dass sich dieser Nachweis aus einer gerichtlichen Entscheidung ergebe, so die Luxemburger Richter. Konkret ging es in dem Fall um die Klage von zwei Geschäftsführern einer Gruppe von Investmentgesellschaften. Sie wollten damit erwirken, dass Links zu bestimmten Artikeln ausgelistet werden, die das Anlagemodell dieser Gruppe kritisch darstellten.

Sie machten geltend, dass diese Artikel unrichtige Behauptungen enthielten. Zudem wollten sie, dass sogenannte Thumbnails von ihnen aus den Such-Ergebnissen entfernt werden (C-460/20).


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
dts Nachrichtenagentur
dts Nachrichtenagentur
Ein Artikel der Nachrichtenagentur dts.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion