Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Angabe der Geschlechtsidentität beim Online-Erwerb von Fahrscheinen in der EU nicht erforderlich ist. Diese Entscheidung erfolgte nach einer Klage des französischen Verbands Mousse gegen die Praxis des Eisenbahnunternehmens SNCF Connect.
Hintergrund der Klage
Mousse, ein französischer Verband, hatte gegen das Vorgehen von SNCF Connect geklagt, das Kunden bei der Online-Ticketbuchung verpflichtete, die Anrede „Herr“ oder „Frau“ anzugeben. Der Verband argumentierte bei der französischen Behörde für den Schutz personenbezogener Daten (CNIL), dass diese Praxis gegen den Grundsatz der Datenminimierung verstoße, da sie nicht notwendig für den Erwerb eines Fahrscheins sei.
Entscheidung des EuGH
Die Klage wurde zunächst von der CNIL zurückgewiesen, doch der EuGH folgte nun der Argumentation von Mousse und gab der Klage statt. Der Gerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass gemäß dem Grundsatz der Datenminimierung erhobene Daten dem Zweck angemessen sein müssen und nur in dem für die Verarbeitung notwendigen Maß erhoben werden dürfen.
Alternative Kommunikationsmöglichkeiten
In seinem Urteil wies der EuGH darauf hin, dass Unternehmen auch alternative, allgemeinere und inklusive Anredeformen verwenden könnten, um mit ihren Kunden zu kommunizieren, was die Notwendigkeit der Angabe einer geschlechtsspezifischen Anrede weiter in Frage stellt.
Diese Entscheidung wurde am Donnerstag veröffentlicht und bestätigt die Position von Mousse, dass die Praxis von SNCF Connect nicht mit den europäischen Datenschutzstandards vereinbar ist.
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