HASEPOST
 
HASEPOST

EuGH erlaubt Fingerabdruck-Pflicht im Personalausweis trotz Bedenken

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Pflicht zur Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Personalausweis mit den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten vereinbar ist. Trotz der Befundung einer falschen Rechtsgrundlage für die entsprechende Verordnung, bleibt diese bis Ende 2026 gültig, sodass der europäische Gesetzgeber eine neue Verordnung auf der richtigen Rechtsgrundlage erlassen kann.

Pflicht zur Speicherung von Fingerabdrücken rechtens

Der EuGH hat am Donnerstag ein wegweisendes Urteil gefällt, nach dem die Speicherung von Fingerabdrücken im Personalausweis rechtmäßig ist. „Die Herstellung gefälschter Personalausweise und der Kampf gegen Identitätsdiebstahl sind Ziele, die nach Ansicht des Gerichts die Fingerabdruck-Pflicht ausreichend rechtfertigen“, so die Aussage des Gerichts.

Rechtsstreit um Fingerabdrücke im Personalausweis

Die Klage wurde eingereicht von einem deutschen Staatsbürger, der vor einem deutschen Gericht gegen die Weigerung der Stadt Wiesbaden protestierte, ihm einen neuen Personalausweis ohne Aufnahme seiner Fingerabdrücke auszustellen. Daraufhin bat das deutsche Gericht den Europäischen Gerichtshof, die Gültigkeit der Unionsverordnung, die die Pflicht zur Speicherung von zwei Fingerabdrücken vorsieht, zu prüfen.

Falsche Rechtsgrundlage moniert

Trotz der Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Fingerabdruck-Pflicht, stellte der EuGH fest, dass die entsprechende Verordnung auf die falsche Rechtsgrundlage gestützt worden war. Aus diesem Grund erklärte er sie für ungültig. Trotzdem bleibt ihre Wirkung bis zum Ende des Jahres 2026 bestehen. Diese Zeitspanne gibt dem europäischen Gesetzgeber die Möglichkeit, eine neue Verordnung auf Basis der richtigen Rechtsgrundlage zu erlassen.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion