Die Europäische Kommission will Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Hintergrund ist der Vorwurf, das vom ungarischen Präsidenten Viktor Orban eingeführte „Agentengesetz“ verstoße gegen das EU-Recht.
EU-Kommission klagt gegen Ungarn
Nach Ansicht der Europäischen Kommission stellt das umstrittene „Agentengesetz“ Ungarns einen Verstoß gegen das EU-Recht dar. Dieses Gesetz könnte insbesondere für „Schmutzkampagnen“ gegen Journalisten und freie Medien eingesetzt werden, da es einem staatlichen „Amt zur Verteidigung der Souveränität“ weitreichende Befugnisse gibt, Aktivitäten zu untersuchen, welche die Souveränität Ungarns oder den Wählerwillen gefährden könnten.
Besorgnisse über Negative Auswirkungen
Bei einem ähnlichen Gesetz in Georgien waren negative Effekte für LGBTQIA-Organisationen abzusehen. Dieses Gesetz stieß auf internationalen Widerspruch und wurde als Hindernis für einen EU-Beitritt des Landes wahrgenommen. Befürchtungen bestehen nun auch im Fall des ungarischen „Agentengesetzes“ und seiner Auswirkungen auf betroffene Institutionen.
Verletzung von EU-Grundrechten durch das „Agentengesetz“
Laut der Europäischen Kommission würden durch das ungarische Gesetz mehrere in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerte Rechte verletzt. Darunter fallen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, Meinungs- und Informationsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Vertraulichkeit der anwaltlichen Korrespondenz sowie das Recht auf Unschuldsvermutung. Darüber hinaus sollen mehrere Grundfreiheiten des Binnenmarkts sowie die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr, die Dienstleistungsrichtlinie und die EU-Datenschutzbestimmungen durch das Gesetz verletzt werden.
Die Europäische Kommission will daher nun Klage gegen Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen.
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