Die Europäische Kommission bringt Frankreich wegen seiner nationalen Regelungen für Tierarztpraxen und Tierärzte vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Nach Einschätzung der Brüsseler Behörde verstoßen die Vorgaben gegen die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und in der Dienstleistungsrichtlinie festgelegten Vorschriften über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr. Die bisherigen Bemühungen der französischen Behörden bewertet die Kommission als unzureichend.
Kommission sieht EU-Grundfreiheiten verletzt
Wie die Europäische Kommission am Donnerstag mitteilte, seien die französischen Regelungen für Tierarztpraxen und Tierärzte mit den EU-Vorgaben zur Niederlassungsfreiheit und zum freien Dienstleistungsverkehr unvereinbar. Hintergrund der nun angekündigten Klage vor dem EuGH sei, „dass Frankreich mit seinen nationalen Regelungen für Tierarztpraxen und Tierärzte gegen die Vorschriften über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr verstoße, die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und in der Dienstleistungsrichtlinie festgelegt seien“, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit.
Beschränkungen für Praxisanteile und Präsenzpflicht
Nach den geltenden französischen Vorschriften muss die Mehrheit der Anteile einer Tierarztpraxis von praktizierenden Tierärzten gehalten werden. Zudem müssen teilhabende Tierärzte in jeder ihrer Praxen zumindest in Teilzeit anwesend sein. Diese Regelungen schränkten „die Anzahl der Tierarztpraxen, die ein Tierarzt oder eine Praxiskette betreiben kann, erheblich ein“, so die EU-Kommission. Auch der freie Dienstleistungsverkehr werde behindert, da in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Tierärzte in ihrer Möglichkeit eingeschränkt würden, „ihre Dienstleistungen vorübergehend und gelegentlich in Frankreich anzubieten“.
Vertragsverletzungsverfahren seit 2024
Die Kommission hatte bereits im April 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich eingeleitet und im Juni 2025 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Da die bisherigen Bemühungen der französischen Behörden als unzureichend angesehen wurden, verklagt die Kommission Frankreich nun.
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