Die EU-Kommission hat den Weg für vorläufige Strafzölle auf E-Autos aus China freigemacht. Dies geschieht aufgrund der „unfairen Subventionierung“ der Wertschöpfungskette in China, welche eine potenzielle wirtschaftliche Schädigung für EU-Hersteller verursachen könnte.
Vorläufige Strafzölle auf chinesische E-Autos
Nach neun Monaten der Antisubventionsuntersuchung gab die EU-Kommission bekannt, dass vorläufige Strafzölle auf E-Autos aus China eingeführt werden. Die Brüsseler Behörde erklärte, dass die „unfaire Subventionierung“ der chinesischen Wertschöpfungskette im Bereich der E-Autos eine mögliche wirtschaftliche Schädigung der EU-Hersteller verursacht.
Individuelle Zollsätze für chinesische Hersteller
Laut der EU-Kommission gelten für drei in einer Stichprobe einbezogene chinesische Hersteller individuelle Zollsätze: „17,4 Prozent für BYD, 19,9 Prozent für Geely und 37,6 Prozent für SAIC.“ Für andere chinesische Hersteller, die während der Untersuchung kooperierten, aber nicht in die Stichprobe einbezogen wurden, gilt ein gewichteter durchschnittlicher Zollsatz von 20,8 Prozent. Nichtkooperierende Unternehmen müssen mit einem Zollsatz von 37,6 Prozent rechnen.
Zeitrahmen und weitere Schritte
Die vorläufigen Zölle sind ab Freitag für maximal vier Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitrahmens soll durch Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten eine endgültige Entscheidung über die Zölle getroffen werden. Gleichzeitig sind weitere Verhandlungen mit China geplant. Bei einer positiven Abstimmung würden die Zölle für fünf Jahre gültig sein.
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