Die Europäische Union und der US-Technologiekonzern Apple haben ihren Disput über den Bezahldienst Apple Pay beendet. Diese Entwicklung folgt nach Verpflichtungszusagen von Apple, welche die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der EU-Kommission ausgeräumt haben.
Apple gibt Zugriff auf NFC-Schnittstelle
Der Technologieriese hat sich verpflichtet, Drittanbietern von Geldbörsen den Zugang zum NFC-Eingang von Apple-Geräten kostenlos zu ermöglichen. Damit müssen diese nicht mehr auf Apple Pay oder Apple Wallet zurückgreifen. Dieser Schritt folgt nach den Feststellungen der EU-Kommission, dass Apple seine Marktmacht unzulässig ausgeübt hat. Im Fall keiner gütlichen Einigung hätte Apple eine beträchtliche Wettbewerbsstrafe gedroht.
Verpflichtungen von Apple ab sofort bindend
Der Vize-Präsident der EU-Kommission, Margrethe Vestager, bestätigte die Verpflichtung von Apple in einer aktuellen Stellungnahme. „Apple hat sich verpflichtet, Konkurrenten den Zugang zur `Tap and Go`-Technologie des iPhones zu ermöglichen“, sagte sie. „Mit der heutigen Entscheidung werden die Verpflichtungen von Apple verbindlich.“
Ausblick auf den Wettbewerb
Vestagers Ausführungen zufolge ermöglicht die Entscheidung der EU-Kommission Wettbewerber, effektiv mit Apple Pay bei mobilen Zahlungen in Geschäften zu konkurrieren. „Die Verbraucher werden also eine größere Auswahl an sicheren und innovativen mobilen Geldbörsen haben“, so Vestager weiter. Somit stellt diese Entscheidung einen bedeutenden Schritt hin zu größerer Wettbewerbsfähigkeit und Vielfalt auf dem Markt für mobile Zahlungsdienste dar.
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