Die EU-Staaten haben sich auf das Renaturierungsgesetz geeinigt, das den letzten Schritt vor der Gesetzgebung abgeschlossen hat, wie die belgische Ratspräsidentschaft mitteilt. Die Zustimmung des österreichischen Umweltministers Leonore Gewessler bei der Tagung der EU-Umweltminister war dabei entscheidend.
Einigung nach langem Streit
Die EU-Staaten haben sich nach langem Streit auf das sogenannte Renaturierungsgesetz verständigt. Laut der belgischen Ratspräsidentschaft haben die EU-Umweltminister die Trilog-Vereinbarung zu dem Gesetz bestätigt. Dies ist der letzte notwendige Schritt vor dem Inkrafttreten des Gesetzes.
Kritische Stimmen aus Österreich
Leonore Gewessler, die Umweltministerin Österreichs, hatte sich dazu entschlossen, dem Gesetz bei der Tagung der EU-Umweltminister zuzustimmen. Damit hat das Land seine bisherige Haltung im Zusammenhang mit dem Renaturierungsgesetz geändert, was offenbar den Unterschied machte und zur Einigung innerhalb der EU-Staaten beigetragen hat.
Allerdings könnte eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) drohen. Der Hintergrund: Österreichs Kanzler Karl Nehammer hatte auf eine Stimmenthaltung seines Landes bei der Abstimmung bestanden. Das Renaturierungsgesetz ist insbesondere bei Landwirten umstritten.
Ziele des Renaturierungsgesetzes
Mit dem neu verabschiedeten Gesetz verpflichtet sich die EU, bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen zu renaturieren. Hierzu zählen vor allem Moorlandschaften und Flüsse, die in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden sollen. Darüber hinaus soll die Forstwirtschaft durch die Pflanzung von mehr Bäumen gestärkt werden.