Die EU-Staaten haben ein Lieferkettengesetz gebilligt, das Unternehmen dazu verpflichtet, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten einzuhalten. Das Gesetz wurde im Verlauf des Verfahrens abgeschwächt und gilt nun für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 450 Millionen Euro.
Lieferkettengesetz von EU-Staaten genehmigt
Die belgische Ratspräsidentschaft gab am Freitag bekannt, dass die EU-Mitgliedstaaten sich auf ein Gesetz geeinigt haben, das europäische Unternehmen dazu verpflichtet, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten einzuhalten. Eine Mehrheit der Mitgliedstaaten votierte für diese gemeinsame europäische Regelung.
Abstimmung und Ausschlusse
Deutschland hat sich bei der Abstimmung enthalten, was als negative Haltung interpretiert werden könnte. In der vorherigen Abstimmung gab es bereits eine Einigung zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament. Doch im Februar kündigte die FDP (Freie Demokratische Partei) an, das Lieferkettengesetz nicht unterstützen zu wollen. Daraufhin enthielt sich die Bundesregierung von der Abstimmung.
Veränderungen im Entwurf
Ursprünglich sollte das Gesetz Unternehmen ab 500 Mitarbeitern mit einem globalen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro betreffen. Diese Grenzwerte wurden jedoch während des Verfahrens angehoben. Nun gilt das Gesetz für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 450 Millionen Euro. Zudem wurde die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Haftung im Verlauf des Verfahrens abgeschwächt.
Diese Änderungen haben Auswirkungen auf die Durchsetzung von Menschenrechts- und Umweltstandards in europäischen Unternehmen und deren Lieferketten. Sie könnten weitreichende Konsequenzen für die globale Lieferkette und die Geschäftspraktiken europäischer Unternehmen haben.
Quelle: dts Nachrichtenagentur, Brüssel
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