(über dts) EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf gemeinsame Asylpolitik
Die Innenminister der EU-Mitgliedstaaten haben sich auf eine gemeinsame Asylpolitik geeinigt. Die Ratspräsidentschaft bezeichnete die beiden Verordnungen, zu denen Einigungen erzielt wurden, als die “Hauptpfeiler der Reform des EU-Asylsystems” und “der Schlüssel zu einem guten Gleichgewicht zwischen Verantwortung und Solidarität”.
Verteilung von Flüchtlingen innerhalb Europas
Die Beschlüsse sehen neben Grenzverfahren für einen Teil der Asylsuchenden auch ein System vor, nach dem Flüchtlinge in Europa verteilt werden sollen. Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Solidaritätsbeiträgen zu wählen, die gleichwertig sind. Dazu gehört auch die Option, anstatt der Aufnahme eines Flüchtlings nach einem Verteilungsschlüssel einen finanziellen Beitrag zu leisten. Die Höhe soll die EU-Kommission festlegen, im Raum stehen 20.000 Euro.
Unterstützung für Staaten mit hohem Migrationsdruck
Denjenigen Mitgliedstaaten, die am stärksten dem “Migrationsdruck” ausgesetzt seien, soll so eine gemeinsame Unterstützung geboten werden, sagte die schwedische Migrationsministerin Malmer Stenergard. Dies komme langfristig allen Staaten zugute, weil so die Sekundärbewegungen reduziert werden könnten.
Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen
Der zweite Teil der Vereinbarung sieht Asylverfahren an den EU-Außengrenzen vor. Diese sollen für Flüchtlinge gelten, die aus Ländern kommen, für die bislang die Anerkennungsquote unter 20 Prozent lag. Die Grenzverfahren werden eine rasche Prüfung von Asylanträgen ermöglichen, die von Staatsangehörigen mit niedrigen Anerkennungsquoten an der Außengrenze gestellt werden, und sie werden dazu beitragen, diejenigen, die kein Recht auf Aufenthalt in der Union haben, rasch zurückzuschicken.
Positive Reaktionen auf die Einigung
Die Kommissarin für Inneres der Europäischen Union, Ylva Johansson, lobte die Einigung im Rat und betonte, dass dies ein wichtiger Tag sei. Der Rat und das Europäische Parlament müssen im nächsten Schritt über die beiden Rechtsakte verhandeln, bevor sie offiziell beschlossen werden können.