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EU soll Metas Faktencheck-Entscheidung überwachen und durchsetzen

Die Bundesregierung zeigt sich gelassen angesichts der Ankündigung von Meta, in den USA auf Faktenchecks bei Instagram und Facebook zu verzichten. Sie vertraut auf die EU-Kommission und den Digital Services Act (DSA), um Inhalte in der Europäischen Union zu regulieren und bei Bedarf Sanktionen zu verhängen.

Reaktionen der Bundesregierung

Steffen Hebestreit, Regierungssprecher, hob hervor, dass die Ankündigung von Meta-Chef Mark Zuckerberg sich zunächst auf die USA beschränke. „Es gibt da den Digital Services Act (DSA), der für die Europäische Union die rechtlichen Grundlagen schafft, an die sich alle Plattformbetreiber zu halten haben“, erklärte Hebestreit in Berlin. Dies bedeute, dass die rechtlichen Bestimmungen zur Überprüfung von Inhalten in der EU weiterhin greifen sollen.

Vertrauen in die EU-Kommission

Hebestreit betonte das Vertrauen der Bundesregierung in die Durchsetzungskraft der EU-Kommission: „Die haben die Zuständigkeit und auch für die Durchsetzung dieser Grundlagen, die dort miteinander vereinbart worden sind und die für die Plattformbetreiber gelten.“ Er zeigte sich zuversichtlich, dass die EU-Kommission ihren Aufgaben nachkommen werde.

Mögliche Sanktionen

Eine Regierungssprecherin ergänzte, dass die EU-Kommission im Falle einer Nichtbeachtung des DSA durch Meta ein Bußgeld verhängen könnte. Dieses Bußgeld könne bis zu sechs Prozent des weltweiten Umsatzes des Unternehmens umfassen. Diese Sanktionen sollen sicherstellen, dass die Richtlinien der Europäischen Union von Meta eingehalten werden.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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